Luzerner Weine: AOC für mehr Transparenz und höhere Anforderungen
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern werden Weine ab sofort mit «AOC Luzern» einheitlich bezeichnet und im Anbau geografisch eingeschränkt. Die regierungsrätliche Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung von Weinen, ermöglicht eine verbesserte Transparenz bezüglich Produktion und Herkunft. Damit schenkt der Kanton Luzern klaren Wein ein: Was auf der Etikette steht, stimmt zu 100% und wird entsprechend kontrolliert. Ein Verschnitt ist nicht möglich.
Der Rebbau im Kanton Luzern umfasst heute eine Fläche von ungefähr 40 Hektaren. In Bezug auf die Schweiz mit rund 15'000 Hektaren wirkt dies bescheiden. Doch in den letzten zehn Jahren verdoppelte sich die Anbaufläche für Weinreben im Kanton Luzern und der Weinbau bietet inzwischen rund 30 Landwirtschaftsbetrieben eine wesentliche Einnahmequelle. Trotz der klimatischen Grenzzone für den Rebbau geniessen die Luzerner Weine einen sehr guten Ruf. Die Qualitätsproduktion hat höchste Priorität. Die Weine werden mehrheitlich mit Ursprungsbezeichnung produziert. Bereits 2005 wurde daher eine AOC-Verordnung (kontrollierte Ursprungsbezeichnung) in Kraft gesetzt. Durch die Änderung der Auflagen durch den Bund wurde diese nun angepasst.
Mit der überarbeiteten Verordnung vom 7. Juli 2009 stärkt der Kanton die Voraussetzungen für den Qualitätsweinbau. Die Bestimmungen der «AOC Luzern» umfassen insbesondere: eine Abgrenzung des geografischen Gebiets, in welchem die Trauben produziert werden; ein Verzeichnis der zugelassenen Rebsorten; ein Verzeichnis der zugelassenen Anbaumethoden; einen natürlichen Mindestzuckergehalt für die zugelassenen Rebsorten; einen Höchstertrag pro Flächeneinheit für die zugelassenen Rebsorten; ein Verzeichnis der zugelassenen Methoden der Weinbereitung; ein System zur Analyse und sensorischen Prüfung des verkaufsfertigen Weines. Neu werden die Weine einheitlich mit «AOC Luzern» gekennzeichnet. Die Bezeichnung des Urspungs ist nur noch in den vier definierten Rebregionen Vierwaldstättersee, Seetal, Sempachersee und Wiggertal möglich. Die Sorten müssen auf der Etikette bezeichnet werden. Einen Gebiets- oder Gemeindeverschnitt, wie in anderen Regionen üblich, kennt der Kanton Luzern nicht. Damit besteht eine klare und unmissverständliche Grundlage, die keine Täuschung des Konsumenten zulässt. Sensorische Prüfungen und Analysen unterstützen die Kontrollen bei der Ernte und im Keller. Die Angabe eines Ursprungs (Lage, Weingut, Ortsteil, Gemeinde) ist nur noch unter «AOC Luzern» möglich.
Der Vollzug liegt unter Einbezug der Branche bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Die neue Verordnung hat keine Kostenfolge, da die Kontrollen, sensorischen Prüfungen und Analysen durch die Weinproduzenten abgegolten werden. Die Mindestzuckergehalte sind höher als vom Bund festgelegt, die Flächenerträge um 200 g/m2 tiefer. Mit der Definition der Begriffe «Auslese» und «Reserve» bestehen klare Kriterien, um qualitativ hochstehende Weine entsprechend bezeichnen zu können.
Kontakt:
Beat Felder
Dienststelle Landwirtschaft und Wald Spezialkulturen
Tel.: +41/41/925'10'41
E-Mail: beat.felder@lu.ch
Internet: www.lawa.lu.ch