pafl: Verordnung über Richtzahlen für die Klassenbestände abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. April 2009 die Abänderung der Verordnung vom Oktober 1999 über Richtzahlen für die Klassenbestände genehmigt. Mit der Änderung wird die Regierung in die Lage versetzt, die Stellenplanung bei Unterschreitung der Mindestzahlen flexibler handhaben zu können und im Ausnahmefall eine Unterschreitung der Mindestzahl bis maximal drei Jahre bewilligen zu können. Wenn die Minimalzahl aber drei Jahre lang unterschritten ist, so sind die Klassen zu schliessen.
Die bisher gültige Regelung erlaubte der Regierung, die Mindestzahl zu unterschreiten, wenn diese spätestens nach einem Schuljahr wieder erreicht wird. Die Einhaltung dieser kurzen Frist würde im kommenden Schuljahr in mindestens drei Fällen zu Klassenschliessungen und zu einem Stellenabbau führen. Damit würde auf Stufe der Kindergärten die Kundenfreundlichkeit eingeschränkt; es müssten Kindergärten geschlossen werden. Folge davon wären unter anderem längere Schulwege für die Kinder.
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