Kantonsratkommission befürwortet Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Luzerner Naturheilkunde - für Qualität und Kompetenz"
Luzern (ots)
Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit GASK (Vorsitz Rolf Hermetschweiler, SVP, Luzern) befürwortet in 1. Beratung mehrheitlich den Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative "Ja zur Luzerner Naturheilkunde - für Qualität und Kompetenz" und empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung.
Aus Sicht der Mehrheit der Kommission stellt der Gegenvorschlag, der eine Registrierung der komplementärmedizinisch tätigen Personen im Kanton Luzern in zwei Registern vorsieht, eine sinnvolle Übergangslösung bis zum Vorliegen von eidgenössischen Diplomen in den Bereichen Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN), Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Homöopathie dar. Im einen Register sollen alle im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) aufgeführten Tätigen eingetragen werden, im andern jene, welche nicht über diese Registrierung verfügen. Damit werde ein ausreichender Beitrag zur Transparenz für die Patienten und zur Qualitätssicherung in der Versorgung der Luzerner Bevölkerung mit komplementärmedizinischen Leistungen erreicht. Weiter erachtet die Kommissionsmehrheit die Situation nach der mit dem geltenden Gesundheitsgesetz seit 2005 erfolgten Aufhebung der kantonalen Berufsausübungsbewilligung für die Patienten wie für die Gesundheitsversorgung als unbedenklich. Mit der Wiedereinführung dieser Bewilligung würde nach Meinung der Kommissionsmehrheit der unbefriedigende Zustand erneut eintreten, dass Berufsausübungsbewilligungen aufgrund von nicht hinreichend nachgewiesenen Befähigungen ausgestellt würden.
Die Kommissionsminderheit verlangt eine Änderung des Gesundheitsgesetzes in dem Sinne, dass bis zum Vorliegen eidgenössisch anerkannter Diplome für die Berufsausübung in den drei komplementärmedizinischen Methoden TEN, TCM und Homöopathie eine kantonale Bewilligung zwingend erforderlich sei und dafür das EMR als Referenz gelte. Die Regierung stütze sich ja bei der Medikamentenabgabe ebenfalls auf EMR als Referenz. Nach Meinung dieser Minderheit der GASK erwarte die Patientenschaft eine verbesserte Transparenz bezüglich der Qualifikation und Sicherheit der in diesen drei Bereichen beruflich Tätigen. Werde diese Änderung abgelehnt, werde die Kommissionsminderheit die Volksinitiative zur Annahme empfehlen.
Zudem beendete die GASK ihre durch ein Pattergebnis unterbrochene 2. Beratung zum Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. In der Schlussabstimmung stimmte die GASK dem neuen Gesetz mehrheitlich zu. Neue Anträge wurden dazu in der wieder aufgenommen Detailberatung keine eingebracht und die im ersten Teil der Beratung erzielten Ergebnisse zu Einzelanträgen wurden bestätigt. Beide Vorlagen sind für die September-Session des Kantonsrates zur Beratung traktandiert.
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Rolf Hermetschweiler
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