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Staatskanzlei Luzern

Kantonsratskommission empfiehlt Prämienverbilligungs-Initiative zur Ablehnung

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale
Sicherheit (GASK) lehnt die Volksinitiative "Für faire 
Prämienverbilligung" grossmehrheitlich ab und stimmt der Änderung des
Prämienverbilligungsgesetzes zu. Die GASK unter dem Vorsitz von Rolf 
Hermetschweiler, SVP, Luzern, hörte in ihrer Beratung eine Vertretung
des Initiativkomitees an und liess sich durch das Gesundheits- und 
Sozialdepartement über die ablehnende Haltung des Regierungsrates zur
Initiative und über die als Gegenvorschlag zur Initiative vorgesehene
Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes orientieren. Mit der 
Volksinitiative "Für faire Prämienverbilligung" soll ein Anspruch auf
Prämienverbilligungen errichtet werden, wenn die Krankenkassenprämien
10 Prozent des anrechenbaren Einkommens übersteigen. Der 
Gegenvorschlag sieht vor, dass die Beträge für die individuelle 
Prämienverbilligung mindestens dem Landesindex der Konsumentenpreise 
anzupassen sind.
Nach Meinung der deutlichen Kommissionsmehrheit taugt die heutige 
Regelung der Prämienverbilligung im Kanton Luzern, um der 
Verpflichtung aus dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung 
nachzukommen, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen 
Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Zudem erachtet die 
Mehrheit der GASK die aus der Initiative resultierenden Mehrkosten 
von 107 Mio. Franken pro 2010, die hälftig von Kanton und Gemeinden 
zu finanzieren wären, als untragbar. Für Versicherte in bescheidenen 
wirtschaftlichen Verhältnissen bringe die Initiative - so die 
Kommissionsmehrheit - keinerlei Verbesserungen und begünstige 
ausschliesslich Versicherte in darüberliegenden Einkommensklassen. 
Insbesondere bemängelt die Kommissionsmehrheit, dass mit der 
Initiative die finanzielle Flexibilität und politische Steuerbarkeit 
der Individuellen Prämienverbilligung verloren gehe und dadurch ein 
Automatismus in Gang gesetzt werde, der einen immer grösseren Teil 
der Bevölkerung in die Anspruchsberechtigung kommen liesse. Innert 15
Jahren sei die vom Kanton Luzern eingesetzte Summe für individuelle 
Prämienverbilligungen von 20 auf 168 Mio. Franken gewachsen; eine 
weitere Leistungserhöhung sei finanziell unverantwortlich. Zudem 
würden bei Annahme der Initiative deutlich höhere Verwaltungskosten 
entstehen.
Der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des 
Prämienverbilligungsgesetzes stimmt die Kommission hingegen 
mehrheitlich zu. Sie sieht vor, die zur Verfügung stehenden Beträge 
zur individuellen Prämienverbilligung mindestens dem Landesindex der 
Konsumentenpreise anzupassen. Eine Kommissionsminderheit, welche die 
Initiative ablehnt, lehnt ebenso diese Gesetzesänderung ab, weil sie 
der Hauptzielgruppe - Versicherten in bescheidenen finanziellen 
Verhältnissen - nötige Finanzmittel entziehe.
Eine Minderheit der GASK empfiehlt die Initiative zur Annahme. 
Nach ihrer Ansicht weist die heutige Lösung klare Systemmängel auf, 
indem nicht die Bedürfnisse der Versicherten, sondern der 
Finanzhaushalt des Kantons im Zentrum der Überlegungen stehe. Mit der
Initiative könnte die Belastung vieler Privathaushalte durch die 
Krankenkassenprämien auf ein erträgliches Mass gesenkt werden und 
zudem könne verhindert werden, dass immer weniger Haushalte Anspruch 
auf die Prämienverbilligung hätten. Die Initiative erhöht nach 
Meinung der Kommissionsminderheit die Planbarkeit privater 
Haushaltbudgets und reduziert den sogenannten "Schwelleneffekt", 
durch den die Krankenkassenprämien zur Armutsfalle würden.
Die Vorlage ist zur ersten Beratung für die Session des 
Kantonsrates vom 30. November/1. Dezember traktandiert.

Kontakt:

Rolf Hermetschweiler
Präsident GASK
Mobile: +41/79/353'26'12

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