Luzern stimmt der Übertragung der Spitalbauten im Verhältnis von 3 : 1 zu
Luzern (ots)
Die Luzerner Regierung hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Luzerner Stimmvolk der Vorlage zur Übertragung der Spital- und Klinikbauten mit 78 649 Ja gegen 24 857 Nein beziehungsweise mit 76% Ja gegen 24% Nein zugestimmt hat. Damit wird der Antrag der Regierung gutgeheissen, die betriebsnotwendigen Gebäude im Baurecht an das Luzerner Kantonsspital und an die Luzerner Psychiatrie zu übertragen. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass alle Regionen der Vorlage zugestimmt haben. Dass das Amt Entlebuch der Übertragung der Spitalbauten ebenfalls deutlich zugestimmt hat, ist darauf zurückzuführen, dass sich die Regierung klar zum Spitalstandort Wolhusen bekannt hat.
"Wir sind sehr froh, dass die Bevölkerung grossmehrheitlich der Argumentation der Regierung gefolgt ist und nun der Weg für die Übertragung der Spitalbauten frei ist", sagte Regierungsrat Guido Graf an einer Medienkonferenz. Diese sei notwendig weil die neue Spitalfinanzierung am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Mit der Fallkostenpauschale werden private und öffentliche Spitäler inskünftig genau gleich finanziert. Neu erhalten also auch Privatspitäler die gleichen Beiträge vom Kanton wie die öffentlichen Spitäler, sofern sie auf der Spitalliste sind. Bisher hatten die Privatspitäler - ähnlich wie die Privatschulen - keinen Anspruch auf Beiträge der öffentlichen Hand.
Die Investitionen werden künftig nicht mehr separat vergütet sondern sind in den von den Spitälern in Rechnung gestellten Behandlungskosten enthalten. Knapp die Hälfte davon bezahlen die Krankenversicherer. Das heisst, diese werden neben den anteiligen Behandlungskosten künftig auch knapp die Hälfte der Gebäudekosten der öffentlichen Spitäler tragen. Bisher hat diese Kosten der Kanton allein getragen. Anderseits wird der Kanton aufgrund der neuen Spitalfinanzierung ab 2012 etwas mehr als die Hälfte der Behandlungs- und Investitionskosten der Privatspitäler bezahlen.
Es ist deshalb wichtig, dass die öffentlichen Spitäler künftig in ähnlichem Mass über die Investitionen bestimmen können wie die Privatspitäler. Damit ist gewährleistet, dass sie unter dem neuen KVG keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Privatspitälern haben.
Wie geht es nun weiter? - Folgende Aspekte sind bereits geregelt: Gebäude: Nur Gebäude für Kernaufgaben werden übertragen Der Regierungsrat hat vorgeschlagen, nur diejenigen Gebäude zu übertragen, die für die Kernaufgaben der entsprechenden Unternehmen notwendig sind. Zudem erfolgt die Übertragung nur im Baurecht. Die nicht betriebsnotwendigen Gebäude bleiben im Zuständigkeitsbereich des Kantons und werden den Unternehmen wie bisher vermietet.
Preis: Modus ist festgelegt Die Übertragung der Gebäude erfolgt zu deren Bilanzwert. Dieser belief sich Ende 2008 auf rund 280 Millionen Franken. Sämtliche Werte werden anlässlich der Übertragung aktualisiert und überprüft. Der genaue Preis wird somit per 31.12.2010 festgelegt.
Die Gebäude werden dem Luzerner Kantonsspital und der Luzerner Psychiatrie in Form einer Sacheinlage übertragen. Um den gleichen Betrag wird das Dotationskapital der verselbständigten Unternehmen erhöht. Es handelt sich also um eine ergebnisneutrale Verbuchung. Das Dotationskapital ist jährlich zu verzinsen.
Für spätere Bauvorhaben steht es den beiden Unternehmen grundsätzlich frei, ob sie das Kapital beim Kanton oder auf dem freien Markt beschaffen wollen.
Übertragungszeitpunkt: Die Übertragung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft.
Folgende Aspekte sind noch auszuhandeln Verantwortlichkeiten festlegen zwischen Dienststelle Immobilien und den Spitälern Die Spitäler und Kliniken sind frei zu entscheiden, ob bzw. welche Dienstleistungen sie in Zukunft von der Dienststelle Immobilien beziehen möchten und was sie selber machen möchten. Wie die Zusammenarbeit nach dem 1. Januar 2011 im Detail aussieht werden die beiden Vertragspartner in den kommenden Wochen und Monaten im Detail klären. Es liegt im Interesse aller Institutionen, das bestehende Knowhow der Dienststelle Immobilien zu erhalten.
Anpassung des Spitalgesetzes im Jahre 2011 Das neue Spitalgesetzt ist seit 2008 in Kraft. Die Übertragung der Spitalbauten einerseits und die neue Spitalfinanzierung andererseits verlangen punktuelle Anpassungen des Gesetzes. Gleichzeitig soll überprüft werden, was sich bewährt und was sich weniger bewährt hat. Dies alles fliesst in die Überarbeitung des Gesetzes ein.
Rechtliche Regelungen Die eigentlichen Übertragungsarbeiten sind recht umfangreich. Man stelle sich all die Grundbucharbeiten und Baurechtsverträge vor. Ziel ist, diese Arbeiten so weit wie möglich bis Ende 2010 zu Ende zu führen.
Budget-Anpassungen Mit der Übertragung der Spital- und Klinikgebäude wechseln auch die finanziellen Zuständigkeiten. Das Gesundheits- und das Finanzdepartement werden die bisherigen und neuen Finanzströme analysieren und entsprechende Anpassungen bei den Budgetvorgaben vornehmen.
Schlussbemerkung Der Kanton bleibt weiterhin verantwortlich für die Gesundheitsversorgung der Luzerner Bevölkerung in allen Regionen. Sowohl der Regierungsrat wie der Kantonsrat haben auch nach der Übertragung der Immobilien vielfältige Möglichkeiten, auf das Leistungsangebot der Spitäler und Kliniken sowie auf deren Bauvorhaben Einfluss zu nehmen, insbesondere über das Budget und den Leistungsauftrag. Zudem muss die Investitions- und Immobilienstrategie der Spitäler alle vier Jahre vom Regierungsrat genehmigt werden.
Kontakt:
Regierungsrat Guido Graf
E-Mail: guido.graf@lu.ch
Judith Lauber-Hemmig
Informationsbeauftragte Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/79/755'27'75