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Staatskanzlei Luzern

Luzern stimmt der Übertragung der Spitalbauten im Verhältnis von 3 : 1 zu

Luzern (ots)

Die Luzerner Regierung hat mit Freude zur Kenntnis
genommen, dass das Luzerner Stimmvolk der Vorlage zur Übertragung der
Spital- und Klinikbauten mit 78 649 Ja gegen 24 857 Nein 
beziehungsweise mit 76% Ja gegen 24% Nein zugestimmt hat. Damit wird 
der Antrag der Regierung gutgeheissen, die betriebsnotwendigen 
Gebäude im Baurecht an das Luzerner Kantonsspital und an die Luzerner
Psychiatrie zu übertragen. Besonders erfreulich ist die Tatsache, 
dass alle Regionen der Vorlage zugestimmt haben. Dass das Amt 
Entlebuch der Übertragung der Spitalbauten ebenfalls deutlich 
zugestimmt hat, ist darauf zurückzuführen, dass sich die Regierung 
klar zum Spitalstandort Wolhusen bekannt hat.
"Wir sind sehr froh, dass die Bevölkerung grossmehrheitlich der 
Argumentation der Regierung gefolgt ist und nun der Weg für die 
Übertragung der Spitalbauten frei ist", sagte Regierungsrat Guido 
Graf an einer Medienkonferenz. Diese sei notwendig weil die neue 
Spitalfinanzierung am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Mit der 
Fallkostenpauschale werden private und öffentliche Spitäler 
inskünftig genau gleich finanziert. Neu erhalten also auch 
Privatspitäler die gleichen Beiträge vom Kanton wie die öffentlichen 
Spitäler, sofern sie auf der Spitalliste sind. Bisher hatten die 
Privatspitäler - ähnlich wie die Privatschulen - keinen Anspruch auf 
Beiträge der öffentlichen Hand.
Die Investitionen werden künftig nicht mehr separat vergütet 
sondern sind in den von den Spitälern in Rechnung gestellten 
Behandlungskosten enthalten. Knapp die Hälfte davon bezahlen die 
Krankenversicherer. Das heisst, diese werden neben den anteiligen 
Behandlungskosten künftig auch knapp die Hälfte der Gebäudekosten der
öffentlichen Spitäler tragen. Bisher hat diese Kosten der Kanton 
allein getragen. Anderseits wird der Kanton aufgrund der neuen 
Spitalfinanzierung ab 2012 etwas mehr als die Hälfte der Behandlungs-
und Investitionskosten der Privatspitäler bezahlen.
Es ist deshalb wichtig, dass die öffentlichen Spitäler künftig in 
ähnlichem Mass über die Investitionen bestimmen können wie die 
Privatspitäler. Damit ist gewährleistet, dass sie unter dem neuen KVG
keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Privatspitälern haben.
Wie geht es nun weiter? - Folgende Aspekte sind bereits geregelt: 
Gebäude: Nur Gebäude für Kernaufgaben werden übertragen Der 
Regierungsrat hat vorgeschlagen, nur diejenigen Gebäude zu 
übertragen, die für die Kernaufgaben der entsprechenden Unternehmen 
notwendig sind. Zudem erfolgt die Übertragung nur im Baurecht. Die 
nicht betriebsnotwendigen Gebäude bleiben im Zuständigkeitsbereich 
des Kantons und werden den Unternehmen wie bisher vermietet.
Preis: Modus ist festgelegt Die Übertragung der Gebäude erfolgt zu
deren Bilanzwert. Dieser belief sich Ende 2008 auf rund 280 Millionen
Franken. Sämtliche Werte werden anlässlich der Übertragung 
aktualisiert und überprüft. Der genaue Preis wird somit per 
31.12.2010 festgelegt.
Die Gebäude werden dem Luzerner Kantonsspital und der Luzerner 
Psychiatrie in Form einer Sacheinlage übertragen. Um den gleichen 
Betrag wird das Dotationskapital der verselbständigten Unternehmen 
erhöht. Es handelt sich also um eine ergebnisneutrale Verbuchung. Das
Dotationskapital ist jährlich zu verzinsen.
Für spätere Bauvorhaben steht es den beiden Unternehmen 
grundsätzlich frei, ob sie das Kapital beim Kanton oder auf dem 
freien Markt beschaffen wollen.
Übertragungszeitpunkt: Die Übertragung tritt per 1. Januar 2011 in
Kraft.
Folgende Aspekte sind noch auszuhandeln Verantwortlichkeiten 
festlegen zwischen Dienststelle Immobilien und den Spitälern Die 
Spitäler und Kliniken sind frei zu entscheiden, ob bzw. welche 
Dienstleistungen sie in Zukunft von der Dienststelle Immobilien 
beziehen möchten und was sie selber machen möchten. Wie die 
Zusammenarbeit nach dem 1. Januar 2011 im Detail aussieht werden die 
beiden Vertragspartner in den kommenden Wochen und Monaten im Detail 
klären. Es liegt im Interesse aller Institutionen, das bestehende 
Knowhow der Dienststelle Immobilien zu erhalten.
Anpassung des Spitalgesetzes im Jahre 2011 Das neue Spitalgesetzt 
ist seit 2008 in Kraft. Die Übertragung der Spitalbauten einerseits 
und die neue Spitalfinanzierung andererseits verlangen punktuelle 
Anpassungen des Gesetzes. Gleichzeitig soll überprüft werden, was 
sich bewährt und was sich weniger bewährt hat. Dies alles fliesst in 
die Überarbeitung des Gesetzes ein.
Rechtliche Regelungen Die eigentlichen Übertragungsarbeiten sind 
recht umfangreich. Man stelle sich all die Grundbucharbeiten und 
Baurechtsverträge vor. Ziel ist, diese Arbeiten so weit wie möglich 
bis Ende 2010 zu Ende zu führen.
Budget-Anpassungen Mit der Übertragung der Spital- und 
Klinikgebäude wechseln auch die finanziellen Zuständigkeiten. Das 
Gesundheits- und das Finanzdepartement werden die bisherigen und 
neuen Finanzströme analysieren und entsprechende Anpassungen bei den 
Budgetvorgaben vornehmen.
Schlussbemerkung Der Kanton bleibt weiterhin verantwortlich für 
die Gesundheitsversorgung der Luzerner Bevölkerung in allen Regionen.
Sowohl der Regierungsrat wie der Kantonsrat haben auch nach der 
Übertragung der Immobilien vielfältige Möglichkeiten, auf das 
Leistungsangebot der Spitäler und Kliniken sowie auf deren 
Bauvorhaben Einfluss zu nehmen, insbesondere über das Budget und den 
Leistungsauftrag. Zudem muss die Investitions- und 
Immobilienstrategie der Spitäler alle vier Jahre vom Regierungsrat 
genehmigt werden.

Kontakt:

Regierungsrat Guido Graf
E-Mail: guido.graf@lu.ch

Judith Lauber-Hemmig
Informationsbeauftragte Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/79/755'27'75

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