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Staatskanzlei Luzern

Neustrukturierung der Lehrpersonenbildung: Luzerner Regierung will PHZ-Konkordat kündigen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern will die
Lehrpersonenbildung neu strukturieren und beantragt deshalb dem 
Kantonsrat, das PHZ-Konkordat von 2002 zu kündigen. Damit soll die 
PHZ Luzern künftig in eigener Trägerschaft als eigenständige 
Hochschule mit übersichtlichen Strukturen geführt werden. Die 
Zusammenarbeit mit den Konkordatskantonen soll mit Kooperations- und 
Leistungsvereinbarungen weiterhin möglich sein. Das von Seiten der 
Konkordatskantone angestrebte Modell eines optimierten Konkordates 
erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend, da damit der 
notwendige Erneuerungsprozess um drei bis fünf Jahre verzögert würde,
was zu Verunsicherungen und allenfalls zu Qualitätseinbussen führen 
könnte.
Das PHZ-Konkordat trat am 1. Januar 2002 in Kraft, ihm gehören 
alle Zentralschweizer Kantone an. Die Hochschule wird als Verbund 
dreier teilautonomer Teilschulen mit den Standorten Luzern (1210 
Studierende), Zug (237 Studierende) und Goldau (157 Studierende) 
geführt.
Seit der Errichtung der PHZ wurde die Hochschule auf fachlichem 
Gebiet zwar erfolgreich positioniert, doch es zeigten sich immer 
deutlicher Mängel und Probleme in den Führungsstrukturen. Um diese zu
beheben, setzte der Konkordatsrat im September 2006 eine 
Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, Vorschläge für eine Optimierung 
der Strukturen und eine Neugestaltung des Konkordats auszuarbeiten. 
Die politische Vorgabe lautete, dass weiterhin alle drei Standorte 
der Ausbildung bestehen bleiben und kein Konkordatskanton finanziell 
mehr belastet werden darf als bisher.
In der Vernehmlassung über den Bericht der Arbeitsgruppe stiessen 
deren Vorschläge auf unterschiedliches Echo. Insbesondere das 
Festhalten an den drei Standorten, trotz teilweise zu geringer 
Betriebsgrössen, der vorgesehene Finanzierungsmodus und die weiterhin
ungenügenden Steuerungsmöglichkeiten gaben vor allem dem Kanton 
Luzern Anlass zu Kritik. Als Reaktion auf den Bericht erteilte der 
Regierungsrat im April 2009 dem Bildungs- und Kulturdepartement BKD 
den Auftrag, die Konsequenzen einer Kündigung des Konkordats zu 
prüfen.
Keine negativen Auswirkungen auf die PHZ Luzern
Der Bericht des BKD lag im Sommer vor. Die Berechungen ergaben, 
dass eine Kündigung des Konkordats im Bereich des Betriebs, der 
fachlichen Ausbildung und der Infrastruktur keine negativen 
Auswirkungen auf die PHZ Luzern hätte. Auch finanziell würden durch 
den Ausstieg unmittelbar keine höheren Kosten entstehen. Allerdings 
hätte der Kanton Luzern als alleiniger Träger einer Pädagogischen 
Hochschule Luzern in Zukunft sämtliche allenfalls entstehenden 
Mehrkosten selbst zu tragen. In einem Konkordat würden diese Kosten 
zu rund einem Drittel von den Partnern mitgetragen.
Da auch die nach der Vernehmlassung überarbeiteten Vorschläge zur 
Optimierung der Führungsstrukturen und das neue Konkordat nicht zu 
überzeugen vermögen, beantragt der Luzerner Regierungsrat nun dem 
Kantonsrat, aus dem Konkordat auszutreten und die PHZ Luzern künftig 
in eigener Trägerschaft als eigenständige Hochschule mit schlanken 
und übersichtlichen Strukturen zu führen. Nach den Bestimmungen des 
Konkordats ist ein Austritt aus dem Konkordat unter Einhaltung einer 
Kündigungsfrist von drei Jahren jeweils auf den 31. Juli eines Jahres
möglich.
Drei Standorte mit gleichem Grundausbildungsangebot verunmöglichen
eine effiziente Führung
Der Regierungsrat hat bei seinem Entscheid die möglichen Chancen 
und Risiken einer Kündigung des Konkordats sorgfältig abgewogen. Die 
zuletzt vorgenommenen Änderungen am Konkordatsentwurf stellen zwar 
tatsächlich Verbesserungen gegenüber der Vernehmlassungsfassung dar. 
Grundsätzlich wäre auch eine koordinierte Lehrpersonenausbildung in 
der Zentralschweiz erwünscht. Der Luzerner Regierungsrat ist jedoch 
überzeugt, dass das Festhalten an den drei Standorten mit dem 
gleichen Angebot in der Grundausbildung eine betriebswirtschaftlich 
effiziente Führung der Hochschule verunmöglicht. Die vorgesehenen 
neuen Strukturen bleiben schwerfällig, und die Einflussmöglichkeiten 
Luzerns auf die Steuerung der Hochschule entsprechen nicht den 
Grössenverhältnissen unter den Teilschulen und dem damit verbundenen 
Budget.
Mit dem vorgeschlagenen Konkordatsmodell wird die Hochschule zudem
über lange Zeit in aufwendige Umstrukturierungsprozesse eingebunden. 
Folglich ist für den Regierungsrat aus bildungspolitischen und 
betriebswirtschaftlichen Gründen die Führung der Hochschule ohne 
Einbindung in ein Konkordat deutlich einfacher. Mit der Schaffung 
eines kantonalen Lehrerbildungsgesetzes kann der Kantonsrat direkten 
Einfluss auf die Gestaltung der Lehrerbildung nehmen.
Künftige Zusammenarbeit mit Leistungsvereinbarungen
Der Bildungs- und Kulturdirektor hat Verhandlungen mit den 
Konkordatskantonen aufgenommen, um die Möglichkeit einer 
Zusammenarbeit auf der Basis von Kooperations- und 
Leistungsvereinbarungen ausserhalb eines Konkordats zu prüfen. Die 
Nicht-Standortkantone sind bisher nicht auf den Vorschlag einer 
Leistungsvereinbarung eingetreten. Der Kanton Schwyz besteht 
weiterhin auf dem Ausbildungsangebot in Goldau. Die Verhandlungen mit
dem Kanton Zug verlaufen positiv und lassen eine zukünftige 
Kooperation realistisch erscheinen.

Kontakt:

Regierungspräsident Dr. Anton Schwingruber
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel.: +41/41/228'52'03

Dr. Karin Pauleweit
Leiterin Dienststelle Hochschulbildung, Kultur und Sport
Tel.: +41/41/228'64'96

Hans-Peter Heini
Departementssekretär
Tel.: +41/41/228'52'02

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