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Staatskanzlei Luzern

Arbeits- und Lohnbedingungen auf dem Luzerner Arbeitsmarkt sind meist regelkonform

Luzern (ots)

Der freie Personenverkehr führte auch 2009 im
Kanton Luzern nicht zu Lohn- und Sozialdumping. Die Tripartite 
Kommission Arbeitsmarkt (TKA), welche die Einhaltung der orts- und 
branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen überwacht, attestiert 
den meldepflichtigen Unternehmen grundsätzlich ein korrektes 
Verhalten.
Von den im Jahre 2009 gemeldeten Arbeitnehmenden im 
Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission (TKA), d.h. alle, 
die nicht einem verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterstanden, 
wurden 48% vor Ort und/oder durch Einforderung von Unterlagen 
kontrolliert. Dabei wurde kein Lohndumping im Sinne des 
Entsendegesetzes festgestellt. Die meisten Verstösse betrafen die 
Meldepflicht und Lohnunterbietung. Von 28 Verständigungsverfahren 
konnten bis Ende 2009 24 erfolgreich abgeschlossen werden, indem 
diese Unternehmen den Arbeitnehmenden nachweislich die geforderten 
Nachzahlungen ausbezahlt haben. In einem Fall musste das eingeleitete
Verständigungsverfahren als gescheitert betrachtet werden.
Kennzahlen in Stichworten:
  • 5964 gemeldete Personen, 3223 davon im Zuständigkeitsbereich der TKA.
  • 719 Betriebskontrollen mit insgesamt 1548 Personen, davon 10 Betriebskontrollen und 78 Personen im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung.
  • 54 Verstösse gegen das Entsendegesetz, davon 26 Meldeverstösse sowie 28 Verständigungsverfahren wegen Lohnunterschreitung.
  • 4 Sanktionen, davon 3 Dienstleistungsverbote sowie 1 gerichtliche Verurteilung wegen Personalverleihs ohne Bewilligung.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Seit 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur 
Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Verstösse gegen die 
Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, 
Ausländer- und Quellensteuerrecht gelten seither als Schwarzarbeit im
Sinn der neuen Gesetzgebung.
Die Hinweise über vermutete Verstösse wegen Schwarzarbeit haben 
auch 2009 markant zugenommen. Dieser Trend dürfte u. a. auf die immer
noch laufende Informations- und Sensibilisierungskampagne des Bundes 
zurückzuführen sein. Die vermuteten Verstösse betreffen mit 49% das 
Ausländer-, zu 38% das Sozialversicherungs- und mit 13% das 
Quellensteuerrecht.
Geahndet durch 72 rechtskräftige Entscheide wurden Verstösse von 
57 Personen gegen das Ausländerrecht, von 30 Personen gegen das 
Sozialversicherungsrecht und von einer Person gegen das 
Quellensteuerrecht. Der Koordinationsaufwand für diese Verfahren ist 
aufgrund der vielen involvierten Stellen und der sehr langen 
Verfügungsdauer sehr gross.
Kennzahlen in Stichworten:
  • 387 Meldungen
  • 233 vermutete Verstösse
  • 144 Kontrollen mit 318 betroffenen Personen
  • 72 rechtskräftige Entscheide
Hinweis Der vollständige Bericht 2009 "Arbeitsbedingungen im 
Kanton Luzern" kann eingesehen werden unter: http://www.wira.lu.ch

Kontakt:

Hans Hofstetter,
Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71

Giuseppe Reo, Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt
Tel.: +41/41/249'93'00

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