Regierungsrat weist Beschwerden gegen drei Gemeindebeschlüsse zu CKW-Konzessionsverträgen ab
Luzern (ots)
Die Gemeinden Ruswil, Buttisholz und Geuensee haben im letzten November der Erneuerung der Konzessionsverträge mit der CKW zugestimmt. Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen wurden mit unterschiedlichen Begründungen Stimmrechtsbeschwerden erhoben. Der Regierungsrat hat nun alle Beschwerden abgewiesen. Soweit auf die Rügen einzutreten war, konnte keiner der erhobenen Vorwürfe gegen die Verfahren in den drei Gemeinden erhärtet werden.
Die Gemeindeversammlung Ruswil stimmte der Erneuerung des Konzessionsvertrages der Gemeinde mit den CKW mit 67 zu 66 Stimmen denkbar knapp zu. Gegen den Beschluss wurde mit der Begründung Beschwerde erhoben, die Abstimmung sei unkorrekt durchgeführt und das Ergebnis nicht richtig ermittelt worden. Der Gemeinderat habe zudem die Stimmberechtigten mit unwahren Behauptungen sowie durch Verheimlichung von Unterlagen in unzulässiger Weise beeinflusst. Der Regierungsrat trat auf den Vorwurf, es habe an der Gemeindeversammlung Verfahrensmängel gegeben, nicht ein. Auf solche Verfahrensfehler hätte direkt an der Gemeindeversammlung aufmerksam gemacht werden müssen, was mit einer Ausnahme nicht geschehen sei. Bei der an der Versammlung vorgebrachten Rüge ging es um die Berechnung des absoluten Mehrs. Dort habe der Gemeinderat korrekt gehandelt, stellt der Regierungsrat fest. Der Vorhalt, dass vor der Gemeindeversammlung keine Akteneinsicht gewährt worden sei, konnte widerlegt we rden. Auch der Vorwurf der irreführenden und falschen Information durch den Gemeinderat liess sich nicht erhärten. Die Aussagen hätten sich auf neutrale Gutachten abgestützt. In der engagierten Diskussion seien an der Versammlung auch die Argumente der Gegner des Vertrags dargelegt worden. Zudem hätten vor der Gemeindeversammlung ausreichend Informationsmöglichkeiten bestanden. Eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit sei deshalb auch in diesem Punkt nicht feststellbar, sagt der Regierungsrat.
In Buttisholz stimmte die Gemeindeversammlung ähnlich knapp mit 64 gegen 61 Stimmen für die Erneuerung des Konzessionsvertrags mit den CKW. Gegen diesen Beschluss wurde Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, weil der Gemeindepräsident erstmals an der Gemeindeversammlung erwähnt habe, dass neben den angekündigten Verlust von Fr. 130'000.- ein zusätzliches jährliches Defizit von Fr. 70'000.- zu erwarten sei, wenn der Vertrag nicht genehmigt werde. Dass ein solcher Verlust entstehe, sei offensichtlich unwahr und die Aussage deshalb irreführend gewesen. Der Regierungsrat hält fest, dass die möglicherweise zusätzlich wegfallenden Fr. 70'000.- in der Abstimmungsbotschaft des Gemeinderates nicht erwähnt waren. Der Gemeinderat habe davon auch erst später erfahren, habe aber die Stimmberechtigten via Lokalpresse und Internet noch vor der Gemeindeversammlung darüber informiert. Dabei stützte sich der Gemeinderat auf ein unabhängiges Gutachten, weshalb nicht behauptet werden könne, d ie Information sei falsch gewesen. Es sei deshalb keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit an der Gemeindeversammlung von Buttisholz erkennbar, hält der Regierungsrat fest.
In Geuensee schliesslich sagte die Gemeindeversammlung mit 39 Stimmen bei 58 anwesenden Stimmberechtigten Ja zur Erneuerung des Konzessionsvertrages mit den CKW. In der gegen diesen Beschluss erhobenen Stimmrechtsbeschwerde wird angeführt, der Gemeindepräsident und die anwesenden Vertreter der CKW hätten der Versammlung unrichtige Informationen gegeben und bei der Abstimmung über das Eintreten auf das Traktandum seien Fehler gemacht worden. Zudem hätten die nicht stimmberechtigten CKW-Vertreter unzulässigerweise an der Versammlung teilgenommen. Auch hier tritt der Regierungsrat auf die Rüge, es seien Verfahrensfehler gemacht worden, nicht ein, weil an der Gemeindeversammlung selbst keinerlei derartige Vorwürfe erhoben worden seien. Der Regierungsrat stellt weiter fest, dass die Aussagen der CKW-Vertreter weder offensichtlich unwahr, noch irreführend gewesen seien. Dem Gemeindepräsidenten könne nicht vorgeworfen werden, er habe Zweck und Tragweite der Vorlage falsch dar gestellt. Deshalb sei keine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten feststellbar und die Abstimmung deshalb nicht aufzuheben.
Bei allen drei Entscheiden des Regierungsrates über die vorliegenden Stimmrechtsbeschwerden war Regierungsrat Max Pfister, der bis vor kurzem noch im Verwaltungsrat der CKW sass, im Ausstand.
Kontakt:
Amt für Gemeinden, Elvira Schneider
Tel.: +41/41/228'51'42 (14.00 bis 15.30 Uhr)