Ausbruch aus der Aussenstelle Willisau - Analyse liegt vor
Luzern (ots)
Die Analyse über den Ausbruch aus dem Gefängnis Willisau ergibt, dass eine Verkettung von mehreren Faktoren das Ausbrechen der drei Insassen ermöglicht hat. Eine Weiterführung der Aussenstelle würde technische und personelle Anpassungen bedingen und hätte somit auch Auswirkungen auf die laufende Rechnung und das Budget. Nebst der genaueren Eruierung der Investitions- und Betriebskosten für eine allfällige Wiederinbetriebnahme sind Alternativen zu suchen, welche betriebswirtschaftlich auf längere Sicht attraktiver sind und die geforderte Sicherheit bieten können.
Am Sonntag, 4. April 2010, sind drei Personen aus dem Gefängnis Willisau ausgebrochen. Zuvor haben sie den diensthabenden Mitarbeiter geknebelt und in eine Zelle eingeschlossen. Eine Person konnte am 6. April 2010 wieder verhaftet werden. Zwei der entwichenen Männer sind noch auf der Flucht. Der Betrieb im Gefängnis Willisau wurde daraufhin eingestellt, die restlichen Gefangenen wurden umplatziert. Bisher sind aus dem Gefängnis Willisau noch nie Insassen ausgebrochen. Der Vorfall wurde auch deshalb im Detail analysiert und die Prozesse in der Aussenstelle Willisau genau überprüft. Der Bericht über diese Analyse liegt jetzt vor.
Auf die näheren Umstände des Ausbruchs geht der Bericht aus Sicherheitsgründen nicht ein. Die Analyse ergab jedoch, dass eine Verkettung von mehreren Faktoren das Ausbrechen der drei Insassen aus dem Gefängnis ermöglicht hat.
Das frühere Amtsgefängnis Willisau mit seinen zehn Plätzen wurde 1999 dem Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof als Aussenstelle angegliedert. Da das Gefängnis Willisau nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entspricht, wurden hier nur Gefangene untergebracht, welche einfach zu führen sind und nur einen geringen Betreuungsaufwand benötigen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wurden die kurzen Freiheitsstrafen (unter sechs Monaten) praktisch abgeschafft und durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit ersetzt. Dies führte dazu, dass die Anzahl der unproblematischen Vollzugsfälle mit der Zeit, mehr oder weniger schleichend, zurück ging, wogegen der Anteil der psychisch auffälligen und betreuungsintensiven Insassen in den letzten Jahren grösser wurde.
Das Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof weist schon seit August 2009 sowohl im Bereich Untersuchungshaft als auch im Bereich des Strafvollzugs eine hohe Belegung aus. Deshalb mussten zunehmend auch Gefangene in die Aussenstelle Willisau versetzt werden, die aufgrund ihrer Delikte nicht zu der für dieses Gefängnis ursprünglich vorgesehenen Gruppe gehören, die aber im Grosshof zu keinen Klagen Anlass gaben. Im Fall der Ausbrecher von Willisau wurde bei der Auswahl dann allerdings zu wenig berücksichtigt, dass auch Insassen mit Kurz- und Reststrafen schwer einschätzbar und letztlich unberechenbar sind. Diese Erkenntnis ist neu und entspricht nicht den bisherigen Erfahrungen im Strafvollzug.
Die Problematik um das Gefängnis Willisau und auch um das Ausschaffungsgefängnis Sursee ist schon länger bekannt. An beiden Orten wären Investitionen nötig für einen weiteren Betrieb. Im Rahmen der Überarbeitung der Strategie im Strafvollzug kam man deshalb zum Schluss, die beiden Gefängnisse zu schliessen und die dadurch wegfallenden Vollzugsplätze anderweitig zu organisieren. In Wahrnehmung der finanzpolitischen Verantwortung und aufgrund der knappen Ressourcen musste dabei schrittweise vorgegangen werden. Das Ausschaffungsgefängnis Sursee wird als erstes geschlossen, die Ausschaffungshaft wird ab Herbst 2010 in der Strafanstalt Wauwilermoos vollzogen. Die notwendigen baulichen und sicherheitstechnischen Anpassungen im Wauwilermoos sind im Gang. In einem zweiten Schritt wäre dann die Schliessung des Gefängnisses Willisau vorgesehen gewesen.
Auf die zehn Gefängnisplätze in Willisau kann der Kanton Luzern mittel- und langfristig nicht verzichten. Vor der Planung und der Umsetzung der entsprechenden Investitionen in der Aussenstelle Willisau sind betriebswirtschaftliche Abklärungen vorzunehmen und Alternativen zu suchen, welche auf längere Sicht wirtschaftlicher sind und die geforderte Sicherheit bieten können. Es ist ferner zu klären, ob in einer anderen Institution entsprechende Plätze fest gebucht oder gemietet werden können. Und schliesslich soll geprüft werden, mit welchem Aufwand am Standort des Haft- und Untersuchungsgefängnisses Grosshof in Kriens mehr Plätze geschaffen werden können und welche Auswirkungen dies auf die Betriebskosten hätte.
Anhang
Dieser Medienmitteilung liegt die Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage Graber über den Ausbruch von Häftlingen aus der Haftanstalt Willisau (A 654) als PDF bei. Der dringliche Vorstoss wurde in der Mai-Session des Kantonsrats behandelt.
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7947_20100511_A654.pdf
Kontakt:
Regierungsrätin Yvonne Schärli
Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
(im Anschluss an die von ihr zu behandelnden Geschäfte in der Session
des Kantonsrats)
Barbara Ludwig
Leiterin Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug
(nach der Behandlung des Vorstosses im Parlament)
Beide erreichbar über die Kanzlei des Justiz- und
Sicherheitsdepartements
Tel.: +41/41/228'59'18