Stromversorgung: Kanton Luzern interveniert mit Initiative in Bern
Luzern (ots)
Bei der Stromversorgung sollen in der Schweiz für alle Regionen gleiche Voraussetzungen gelten. Eine vom Luzerner Regierungsrat vorgeschlagene Kantonsinitiative verlangt, die Bundesgesetzgebung so zu ändern, dass ungerechtfertigte regionale Unterschiede bei den Strompreisen vermieden und die Überwachungsbehörden gestärkt werden. Der Regierungsrat unterbreitet die Kantonsinitiative zusammen mit dem Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern dem Kantonsrat.
Der Planungsbericht macht eine umfassende Auslegeordnung über das Strommarktrecht auf allen Ebenen, skizziert die Grundzüge der Strommarktliberalisierung und widmet sich dem schweizerischen Strommarkt, der Stromversorgung im Kanton Luzern sowie den Strompreisen und zeigt die Handlungsmöglichkeiten des Kantons auf. Bei der Grundlagenarbeit wirkte das Forschungs- und Beratungsunternehmen Infras mit. Die umfassenden und neutralen Abklärungen geben einen informativen Überblick über den Strommarkt und insbesondere die Strompreise im Kanton Luzern.
Zu hohe kantonale Durchschnittspreise für Haushalte und KMU
Im Kanton Luzern zahlen vor allem Haushalte und Kleinbetriebe im schweizerischen Vergleich zu hohe Durchschnittspreise. Bei den Grossbetrieben liegen die Stromtarife im Kanton Luzern dagegen im schweizerischen Mittelfeld. Im Kanton Luzern sind 15 Elektrizitätsunternehmen tätig, wobei zwei grosse Netzbetreiber - CKW und EWL Energie Wasser Luzern - weit über 90 Prozent des Kantonsgebiets versorgen.
Die höheren Strompreise sind auf die ländliche Struktur des Kantons und die damit verbundenen höheren Netzkosten sowie auf höhere Beschaffungskosten wegen des eher ungünstigen Produktionsparks der Versorger im Kanton Luzern zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Nordostschweizer Kantone als Gründungskantone der Axpo Holding AG Anspruch auf Strom zu günstigen Gestehungskosten haben. Belastend auf die Strompreise der Luzerner Haushalte und KMU wirkt sich auch der Umstand aus, dass für die überdurchschnittlich vielen Grossverbraucher im Kanton Luzern tiefere Energiepreise ausgehandelt werden. Diese liegen teilweise sogar unter den Beschaffungskosten.
Zahlreiche Handlungsmöglichkeiten geprüft
Der Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern zeigt zahlreiche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die gegenwärtige Stromversorgungssituation beziehungsweise die Strompreise auf, beurteilt sie aus rechtlicher und ökonomischer Sicht und prüft sie auf ihre Umsetzbarkeit. Untersucht werden die direkte Einflussnahme auf die Strompreise, die Beteiligung des Kantons an der CKW, Netzeigentum, Konzessionsverträge, Parallelnetze und parallele Einzelleitungen, Netzzuteilung und Leistungsaufträge, Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede der Netznutzungstarife, Stromproduktion, Gründung einer Strom-Einkaufsgenossenschaft, Steigerung der Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien, Förderung neuer Technologien sowie die Einflussnahme auf Bundesebene.
Lösung auf Bundesebene
Die Prüfung der Handlungsmöglichkeiten ergibt, dass die wichtigen und grundlegenden Probleme nur auf Bundesebene gelöst werden können. Der Regierungsrat erachtet deshalb eine Änderung der Bundesgesetzgebung im Bereich der Stromversorgung als notwendig und hat die entsprechenden Anliegen in einer Kantonsinitiative formuliert. In der Kantonsinitiative wird der Bund ersucht, die Gesetzgebung so zu ändern, dass die Bestimmungen und Auswirkungen auf die Stromversorgung koordiniert und aufeinander abgestimmt werden, dass die Regelung der Strompreise nicht zu einer Benachteiligung einzelner Regionen führt und dass die Regulierungsbehörden gestärkt und ihre Eingriffsmöglichkeiten erweitert werden.
Mit der Koordinierung der Bundesgesetzgebung soll insbesondere die Ungleichbehandlung der verschiedenen Gemeinwesen und Netzbetreiber bei der Ausschreibung eliminiert werden. Die Strompreise sollen so geregelt werden, dass eine gesamtschweizerische Solidarität im Netz erreicht und ungerechtfertigte regionale Strompreisunterschiede vermieden werden. Mit der dritten Forderung nach einer Stärkung der Regulierungsbehörden will der Regierungsrat erreichen, dass Grundlagen geschaffen werden, die Wettbewerbsverzerrungen und ungleiche Wettbewerbsbedingungen im freien Markt verunmöglichen.
Auch kantonalen Spielraum nutzen
Weiter will der Regierungsrat den Spielraum nützen, den das Bundesrecht im Bereich der Stromversorgung lässt. So sollen im kantonalen Stromversorgungsgesetz Grundlagen für kantonale Massnahmen geschaffen werden. Mit der Netzgebietszuteilung können den Netzbetreibern Leistungsaufträge erteilt werden, die insbesondere Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Versorgungsgebiet und zur Förderung erneuerbarer Energien beinhalten können. Die Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien bleiben wichtiges Aktionsfeld in der kantonalen Energiepolitik. Damit soll die Abhängigkeit von aussenstehenden Stromlieferanten reduziert und die eigene Stromproduktion gefördert werden.
Die Bedeutung der Stromversorgung von energieintensiven Unternehmen ist im Rahmen der Raumplanung und der Wirtschaftsförderung stärker zu gewichten. So sollen vor allem Projekte gefördert werden, die der eigenen Stromproduktion dienen oder alternative Energien zum Einsatz bringen. Schliesslich zielt der Kanton Luzern in seiner Aktionärsstrategie eine Einbindung des Kantons Luzern in die Axpo an, um von den damit verbundenen vorteilhafteren Energiebezugsbedingungen zu profitieren.
Volksinitiative und Stromversorgungsgesetz im Jahre 2011
Der Kantonsrat wird in der Septembersession 2010 den Planungsbericht über die Stromversorgung im Kanton Luzern und die Kantonsinitiative zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes des Bundes beraten. Die Ergebnisse dieser vertieften parlamentarischen Diskussion über die Stromversorgung werden auch in die Vernehmlassung zum kantonalen Stromversorgungsgesetz einfliessen können, die auf Verlangen des Parlaments bis nach der Beratung des Planungsberichts sistiert wurde.
Auch die im letzten Jahr eingereichte Volksinitiative "Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze" der Interessengemeinschaft Glasfaser und Energie Luzern (IGEL) steht in engem Zusammenhang sowohl mit der bevorstehenden Stromdebatte im Parlament als auch mit den Ergebnissen der Vernehmlassung zum kantonalen Stromversorgungsgesetz. Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, über die Forderungen der Initiative erst zu befinden, wenn der Kantonsrat die Beratung über den Planungsbericht über die Stromversorgung geführt hat und die Vernehmlassung zum kantonalen Stromversorgungsgesetz ausgewertet ist. Da dies nicht innert der gesetzlichen Frist für die Stellungnahme zur Initiative bis Ende 2010 möglich ist, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Der Kantonsrat wird dann 2011 die Initiative gemeinsam mit dem sachlich eng damit zusammenhängenden Stromversorgunggesetz behandeln können.
Hinweis an die Medien:
Dieser Medienmitteilung sind der Planungsbericht mit der Botschaft zur Fristverlängerung (B 165) sowie die Botschaft zur Kantonsinitiative (B 166) als PDF beigefügt.
Der Infras-Bericht ist auf der Homepage des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements aufgeschaltet:
http://www.lu.ch/index/bau_umwelt_wirtschaft.htm
Anhänge:
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8124_20100713_B 165.pdf
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/8124_20100713_B 166.pdf
Kontakt:
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'53'52