Kanton macht sich «fit» für neue Spitalfinanzierung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat gibt den Entwurf einer Änderung des Spitalgesetzes in die Vernehmlassung. Grund für die Änderung ist in erster Linie die neue Spitalfinanzierung des Bundes. Diese bringt neben der Einführung von leistungsbezogenen Fallpauschalen (DRG) insbesondere eine Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitäler bei der Finanzierung mit sich. Neu fallen auch Geburtshäuser unter den Geltungsbereich der Spitalfinanzierung. Eine wichtige Neuerung ist auch, dass sich der Kanton künftig an den Kosten eines stationären Spitalaufenthaltes ausserhalb seiner eigenen Spitäler anteilmässig beteiligen muss. Die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten wird damit verstärkt, denn sie können künftig ohne Zusatzversicherung unter allen von den Kantonen zugelassenen Spitälern der Schweiz wählen. Die neue Spitalfinanzierung des Bundes führt für den Kanton zu geschätzten Mehrkosten von 40 bis 60 Millionen Franken pro Jahr.
Mit der vorgesehenen Änderung des Spitalgesetzes sollen vorab die Grundlagen für die Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung im Kanton Luzern geschaffen werden, insbesondere in den Bereichen Spitalplanung und -finanzierung. So sollen im Hinblick auf die vorgesehene Gleichstellung der kantonalen Spitäler mit den privaten Spitälern und Geburtshäusern die Rechtsgrundlagen für die Erteilung von Leistungsaufträgen vereinheitlicht und die Kriterien für die Aufnahme auf die kantonale Spitalliste verfeinert werden. Die erweiterte Mitfinanzierung durch den Kanton erfordert zudem eine verstärkte Leistungs- und Qualitätskontrolle durch den Kanton und damit eine erhöhte Datentransparenz seitens der Spitäler.
Aufgrund von Aufträgen des Kantonsrates und Erfahrungen aus dem Vollzug des Spitalgesetzes soll die Änderung gleichzeitig zum Anlass genommen werden, die Rechtsgrundlagen über die Organisation der kantonalen Spitäler punktuell anzupassen.
Die Vernehmlassungsunterlagen werden auf der Website des Gesundheits- und Sozialdepartements aufgeschaltet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Mitte Januar 2011. Voraussichtlich im März 2011 soll der Regierungsrat die definitive Vorlage dem Kantonsrat zuweisen.
Kontakt:
Auskunft erteilen ab 13.30 Uhr:
Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
David Dürr
Leiter Dienststelle Spitäler
Tel.: +41/41/228'59'60