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Staatskanzlei Luzern

Der Kanton Luzern übernimmt 2012 fünfzig Prozent der stationären Behandlungskosten

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den Vergütungsanteil an den stationären Behandlungskosten für das Jahr 2012 auf 50 Prozent festgelegt. Damit übernimmt der Kanton nächstes Jahr sämtliche Mehrkosten, die aufgrund der neuen Spitalfinanzierung entstehen. Die Prämienzahler werden nicht zusätzlich belastet.

Bei der neuen Spitalfinanzierung, die 2012 in Kraft tritt, muss der Kanton jährlich bestimmen, welcher Anteil der Kosten der stationären Behandlung in Spitälern und Geburtshäusern zu seinen Lasten geht und welchen die Krankenversicherer übernehmen. Der Kanton muss sich grundsätzlich mit mindestens 55 Prozent an den Kosten beteiligen. Weil das Prämienniveau 2011 im Kanton Luzern jedoch unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt, hat der Kanton während einer Übergangszeit von fünf Jahren die Möglichkeit, den kantonalen Anteil an den Kosten der stationären Behandlungen auch bei weniger als 55 Prozent festzulegen. Der Regierungsrat hat sich nun entschieden, dass der Kanton im Jahr 2012 einen Kostenanteil von 50 Prozent übernimmt und die Mehrkosten damit alleine trägt.

Kontakt:

David Dürr
Leiter Dienststelle Spitäler
Tel.: +41/41/228'59'60 (bis 16.00 Uhr)
E-Mail: information@lu.ch
Internet: www.lu.ch

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