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Staatskanzlei Luzern

Pauschalbesteuerung auf neue Grundlagen stellen

Luzern (ots)

Mit dem Gegenvorschlag zur Initiative über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung will der Luzerner Regierungsrat die Abwanderung guter Steuerzahler in Nachbarkantone und damit den Verlust von Steuersubstrat verhindern. Die Voraussetzungen für die Besteuerung nach dem Aufwand sollen aber erheblich verschärft werden. Damit soll sowohl dem Anliegen der Initiative nach mehr Steuergerechtigkeit als auch der aktuellen Entwicklung auf Bundesebene Rechnung getragen werden.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen Gegenentwurf als Antwort auf die Gesetzesinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre! Abschaffung der Pauschalbesteuerung". Der Gegenentwurf sieht vor, dass das steuerbare Einkommen mindestens dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder des Mietwertes entsprechen muss, im Minimum jedoch 600'000 Franken. Das steuerbare Vermögen soll mindestens auf das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt werden und neu im Minimum 12 Millionen Franken betragen. Der Kanton Luzern geht damit weiter als die vom Bund vorgesehene Lösung. Dieser geht bei der Reform der Besteuerung nach dem Aufwand von einer minimalen Bemessungsgrundlage für die direkte Bundessteuer von 400'000 Franken aus.

Volkswirtschaftlich relevant

Die Besteuerung nach dem Aufwand stellt ein Steuermodell dar, das wohlhabenden ausländischen Staatsangehörigen einen Anreiz schafft, sich in der Schweiz niederzulassen. Die nach dem Aufwand besteuerten Personen zahlen erhebliche Steuern. Hinzu kommen oft hohe Investitionen in Wohneigentum. Darüber hinaus tragen sie vielfach mit namhaften Zuwendungen an die Finanzierung von gemeinnützigen Institutionen und Projekten bei. Bei einer Abschaffung gehen nach Überzeugung des Regierungsrates nicht nur Steuereinnahmen verloren, sondern auch Konsumausgaben, von denen die Luzerner Wirtschaft profitiert. Unter diesen Umständen wäre es nach Überzeugung des Regierungsrates verfehlt und für den Kanton Luzern nachteilig, wenn er die Besteuerung nach dem Aufwand einseitig abschaffen würde.

Kleine Anzahl Besteuerte - grosse Wirkung

Im Jahr 2010 wurden im Kanton Luzern lediglich 157 Personen nach Aufwand besteuert. Die Steuerausfälle bei einer Annahme der Gesetzesinitiative wären mit gesamthaft bis zu 14 Mio. Franken (Bund, Kanton, Gemeinden) nach Auffassung der Luzerner Regierung verhältnismässig hoch. Die tiefe Anzahl von 157 nach Aufwand besteuerten Personen zeigt, dass der Kanton Luzern dieses Instrument sehr zurückhaltend einsetzt. Nach der verschärften Regelung wird sich die Anzahl der Pauschalbesteuerten voraussichtlich stark reduzieren. Neu wird eine alleinstehende Person in der Stadt Luzern dafür mehr als 200'000 Franken Steuern für Gemeinde, Kanton und Bund bezahlen.

Keine Luzerner Spezialität

Die Besteuerung nach dem Aufwand ist ein Instrument, das sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im Steuerharmonisierungsgesetz geregelt ist. Die Kantone sind frei in ihrem Entscheid, ob sie ausländischen Staatsangehörigen das Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand auch über das Zuzugsjahr hinaus gewähren wollen. Für die Berechnung werden die ordentlichen Tarife angewendet. Heute gewähren alle Kantone ausländischen Staatsangehörigen dieses Recht, mit Ausnahme des Kantons Zürich. Dort wurde es in der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 abgeschafft. Inzwischen ist fast die Hälfte der betroffenen Steuerpflichtigen aus dem Kanton Zürich weggezogen. Nachdem auch andere europäische Staaten ähnliche Regelungen kennen, würde eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung im Kanton Luzern den Wegzug von Steuerpflichtigen in andere Kantone oder Staaten bedeuten.

Kontakt:

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch
Internet: www.lu.ch

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