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Staatskanzlei Luzern

WAK ist für Änderungen beim Finanzausgleich und für Beibehaltung der Pauschalbesteuerung

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrats befürwortet deutlich die Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich. Weiter empfiehlt die WAK mit klaren Mehrheiten, die Gesetzesinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre! Abschaffung der Pauschalbesteuerung" abzulehnen und dem regierungsrätlichen Gegenentwurf einer Änderung des Steuergesetzes zuzustimmen.

Die WAK unter dem Vorsitz von Giorgio Pardini (SP, Luzern) erachtet die Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich als grösstenteils befriedigende Antwort auf den Wirkungsbericht zum Finanzausgleich. Dieser hatte als zentrale Elemente einer Revision eine einheitliche statt einer nach Einwohnerzahl abgestuften Mindestausstattung der Gemeinden verlangt. Ausserdem hatte er die Abschaffung der zentralörtlichen Zuschläge für Regional- und Subzentren im Ressourcenausgleich empfohlen.

Hartes Ringen um Dotierung der Töpfe

Während diese beiden Korrekturen in allen Fraktionen unbestritten waren, wurde um die Anteile für die Umdotierung von Mitteln aus dem topografischen in den Soziallastenausgleich hart gerungen. Mehrere Vorstösse forderten eine höhere oder geringere Beteiligung des Kantons an der Aufstockung des Soziallastenausgleichs. Keiner der Anträge vermochte sich gegen den Vorschlag des Regierungsrates durchzusetzen, der eine Umdotierung von 2 Mio. Franken vom topografischen in den Soziallastenausgleich und eine zusätzliche Aufstockung des Soziallastenausgleichs um 4 Mio. Franken durch den Kanton vorsieht. Weitere erfolglose Anträge betrafen die hälftige Anrechnung von Nach- und Strafsteuern sowie von Erträgen aus Regalien und Konzessionsgebühren wie auch von Gewinnen aus der Veräusserung von Anlagen des Finanzvermögens zum Ressourcenpotenzial. Hingegen befürwortet die WAK, dass die Mittel für den topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich gegenüber dem Vorjahr real nicht gesenkt werden dürfen. Damit will die WAK eine Anpassung der Mittel an die Teuerung ermöglichen.

Nach einer Anhörung des Komitees für eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung bewertet die deutliche Mehrheit der WAK die Möglichkeit der pauschalierten Besteuerung von ausländischen Staatsangehörigen mehrheitlich als geeignetes Mittel, um zusätzliche Steuererträge zu gewinnen und gegenüber anderen Standorten attraktiv zu bleiben. Eine kantonale Insellösung in dieser Frage wird von der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Die Kommissionminderheit erachtet hingegen eine pauschalierte Besteuerung von sehr wenigen Personen als die Rechtsgleichheit verletzend, die Steuerflucht begünstigend und in ihrem Ertrag als zu unbedeutend, um gesondertes Recht zu schaffen.

Die beiden Vorlagen sind für die Beratung in der Septembersession des Kantonsrates vorgesehen.

Kontakt:

Giorgio Pardini
Präsident WAK
Mobile: +41/79/277'66'13

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