Kantonsrätliche Kommission sagt Ja zum Stromversorgungsgesetz und Nein zur Volksinitiative «Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze»
Luzern (ots)
Die kantonsrätliche Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) hat am 26. September 2011 unter dem Vorsitz von Jakob Lütolf (CVP, Wauwil) die Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat zu den Entwürfen eines Kantonalen Stromversorgungsgesetzes sowie eines Kantonsratsbeschlusses über die Volksinitiative «Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze» vorberaten. Beiden Vorlagen wird zugestimmt, wobei zum Stromversorgungsgesetz Änderungsanträge gestellt werden.
Der Bundesgesetzgeber hat den Kantonen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (in Kraft seit 1. Januar 2008) eine Reihe von Aufgaben zum Vollzug übertragen. Die kantonale Gesetzesvorlage stellt die notwendige Anschlussregelung sicher.
Die Volksinitiative verlangt in der Form der allgemeinen Anregung eine Ergänzung der Verfassung, wonach der Kanton für eine sichere, diskriminierungsfreie und wirtschaftliche Elektrizitätsversorgung sorgen soll. Die Versorgung solle ohne Konzessionsabgaben an die Gemeinden und zu möglichst günstigen Preisen unter Mithilfe eines intelligenten, glasfasergesteuerten Stromnetzes (Smart Grid, Fibre to the home usw.) sichergestellt werden.
Die Kommission steht mehrheitlich hinter dem vorgelegten Gesetzesentwurf. Sie beurteilt die damit angestrebten Zielsetzungen als sinnvoll. Es wird jedoch verlangt, dass die Förderung der Forschung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Beratung bei den Zielsetzungen ergänzt wird.
Die Mehrheit der RUEK ist der Meinung, der Bundesauftrag wurde zweckmässig umgesetzt. Lediglich eine Minderheit der Kommission fand, der Handlungsspielraum des Kantons werde zu wenig ausgeschöpft.
Ausdrücklich begrüsst wird von der RUEK die vorgesehene Möglichkeit, Leistungsaufträge zu erteilen.
Keine Mehrheiten fanden Anträge auf Streichung der Konzessionsgebühren, Einführung einer Lenkungsabgabe oder die Schaffung eines innerkantonalen Ausgleichsfonds. Mehrheitlich war die RUEK überzeugt, dass die Ausfälle bei der Streichung der Konzessionsgebühren bei den Gemeinden nicht verkraftbar sind. Eine kantonale Lenkungsabgabe wurde ebenso mehrheitlich als Wettbewerbsnachteil beurteilt.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Ablehnung der Initiative wird von der RUEK einstimmig unterstützt. Einerseits kommt für die Kommission die Streichung der Konzessionsgebühren mehrheitlich nicht in Frage und andererseits muss bei neuen Technologien auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Ein genereller Service-Public-Anspruch an den Kanton in diesem Bereich wird abgelehnt.
Die Behandlung der Vorlagen (B6) wird für die Novembersession des Kantonsrates traktandiert.
Kontakt:
Jakob Lütolf
Präsident Kommission Raumplanung
Umwelt und Energie
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