Regierung tritt auf die Stimmrechtsbeschwerde des Forums Emmen nicht ein
Luzern (ots)
Die Luzerner Regierung ist auf die Stimmrechtsbeschwerde des Forums Emmen gegen die Volksabstimmung am 11. März 2012 nicht eingetreten. Die Beschwerde sei nicht innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht worden, begründet die Regierung ihren Entscheid.
Verfahrensmängel und Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen können von Stimmberechtigten und politischen Parteien mit Stimmrechtsbeschwerde gerügt werden.
Am 1. März 2012 reichte die Bürgerbewegung Forum Emmen beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksabstimmung in der Gemeinde Emmen vom 11. März 2012 über die Volksinitiative «Ja zu Fusionsverhandlungen» ein und beanstandete die Abstimmungserläuterungen des Gemeinderates und die Plakatierung auf der Kühneweg-Wiese. Das Forum Emmen verlangte in der Beschwerde eine Verschiebung der Abstimmung.
Die Luzerner Regierung tritt auf die Stimmrechtsbeschwerde nicht ein. Tritt nämlich ein Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, so muss die Stimmrechtsbeschwerde innert drei Tagen seit der Entdeckung des Mangels beim Regierungsrat eingereicht werden. Die Abstimmungsunterlagen waren spätestens seit dem 17. Februar 2012 den Emmer Stimmberechtigten zugestellt. Die Beschwerdeführer machen nicht geltend, sie hätten die Unterlagen zu spät erhalten. Ihre am 1. März 2012 eingereichte Beschwerde erfolgte damit verspätet. Das gilt auch für die Rüge der unzulässigen Plakatierung auf der Kühneweg-Wiese. Die Beschwerdeführer geben selber an, bereits am 10. Februar 2012 von den Plakaten Kenntnis erhalten zu haben.
Kontakt:
Regierungspräsidentin Yvonne Schärli-Gerig
Justiz- und Sicherheitsdirektorin des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'59'11 (erreichbar für Anfragen: Freitag, 9. März
2012, zwischen 15.00 - 15.45 Uhr)
E-Mail: yvonne.sc haerli@lu.ch