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Kanton Luzern hält an Pauschalbesteuerung fest

Luzern (ots)

Die Luzerner Stimmbevölkerung hat sich gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung ausgesprochen. Die Stimmberechtigten unterstützten den Gegenvorschlag des Kantonsrates mit einem Ja-Anteil von 52,05 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 44,29 Prozent.

Der Kanton Luzern schafft die Pauschalbesteuerung für nicht berufstätige Ausländerinnen und Ausländer nicht ab, sondern spricht sich für den Gegenvorschlag des Parlamentes aus.

Höhere Steuerleistung für Pauschalbesteuerte

Mit der Annahme des Gegenvorschlags wird der Absicht entsprochen, über ein gerechtes und transparentes System im Bereich der Pauschalbesteuerung zu verfügen. Die pauschal besteuerten Personen im Kanton Luzern bezahlen heute im Durchschnitt zehnmal mehr Steuern als ordentlich besteuerte Personen. Gemäss Gegenvorschlag wird in Zukunft das steuerbare Einkommen wenigstens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder des Eigenmietwerts betragen (heute das Fünffache), mindestens aber 600'000 Franken. Das steuerbare Vermögen wird neu dem Zwanzigfachen des Einkommens entsprechen, also im Minimum zwölf Millionen Franken. Das Inkrafttreten wird der Regierungsrat in Anlehnung an die derzeit diskutierte Bundeslösung beschliessen.

Fiskalpolitisch und volkswirtschaftlich wichtig

Der Luzerner Regierungsrat Marcel Schwerzmann betonte am Abstimmungssonntag vor den Medien, dass sich der Kanton Luzern mit einer Abschaffung der Pauschalbesteuerung fiskalpolitisch und volkswirtschaftlich einen Bärendienst erwiesen hätte. Nach Überzeugung des Finanzdirektors üben die nach Aufwand besteuerten Personen einen weit überproportionalen positiven Investitions-, Konsum- und Beschäftigungseffekt aus. Der Gegenvorschlag des Kantonsrates, wie er nun angenommen wurde, trage dem Anliegen der Initianten nach mehr Gerechtigkeit durch höhere Steuerleistungen für Pauschalbesteuerte Rechnung. Der Kanton Luzern brauche in- und ausländische Personen mit überdurchschnittlich hohen Steuerleistungen, um staatliche Subventionen und Transferleistungen entrichten zu können. Dies stärke die Solidarität zwischen allen Bevölkerungsschichten.

Gute Ausgangslage beibehalten

Eine einseitige Abschaffung der Pauschalsteuer hätte nach Auffassung des Finanzdirektors die im internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb deutlich verbesserte Position des Kantons Luzern unnötig gefährdet. Gerade in Zeiten knapper Kassen dürften nicht Gründe geliefert werden, die grosse Steuerzahler und Investoren zur Abwanderung bewegten. Umgeben von steuergünstigen Kantonen, die ausnahmslos die Pauschalbesteuerung anwenden, hätte Luzern mit der Abschaffung ein falsches Zeichen gesetzt, hielt Schwerzmann vor den Medien fest.

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Tel.: +41/41/228'60'00
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