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Staatskanzlei Luzern

Kantonsrätliche Kommission stimmt Public Corporate Governance zu

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) stimmt der Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 33 zum Entwurf eines Gesetzes über die Public Corporate Governance des Kantons Luzern (Mantelerlass PCG) mit ein paar Anpassungen zu. Ebenfalls auf Zustimmung stossen die Kantonsratsbeschlüsse über die Vereinigung der Gemeinden Beromünster und Neudorf (B 37), die Vereinigung der Gemeinden Pfeffikon und Rickenbach (B 38) sowie die Vereinigung der Gemeinden Schötz und Ohmstal (B 39). Die SPK hat die Vorlagen am ihren Maisitzungen, unter dem Vorsitz von Daniel Gloor (FDP, Sursee) vorberaten.

Immer häufiger werden kantonale öffentliche Aufgaben nicht mehr durch die kantonale Verwaltung selbst erfüllt, sondern an Personen oder Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts übertragen. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die Steuerung rechtlich selbständiger Organisationen, an denen der Kanton beteiligt ist, klar zu regeln, wozu die Regeln der Public Corporate Governance dienen. Die Kommission stellt fest, dass mit der Vorlage verschiedene, bereits früher geäusserte, Anliegen des Kantonsrates aufgenommen werden. Mit dem Gesetz wird eine Systematik für Auslagerungen und Beteiligungen erreicht, womit Übersichtlichkeit und Transparenz geschaffen wird. All das wird begrüsst.

SPK beantragt regelmässige Planungs- und Rechenschaftberichte

Für Diskussionen sorgten vor allem zwei Aspekte: Zum einen will die SPK dem Parlament eine möglichst grosse Einflussnahme auf die Beteiligungsstrategien erhalten. Nur so kann der Kantonsrat die ihm obliegende Oberaufsicht wahrnehmen. Es wird deshalb beantragt, dass der regelmässige Planungsbericht und die Rechenschaftsberichte genehmigt und nicht bloss zur Kenntnis genommen werden müssen. Andererseits gaben die vorgesehenen Unvereinbarkeiten zu reden. Im Hinblick auf den Milizcharakter des Parlamentes beantragt die Mehrheit der Kommission eine unterschiedliche Behandlung von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen. Für letztere ist anstelle der Unvereinbarkeit mit dem Amt als Kantonsrat eine Ausstandsregelung vorzusehen. Die Unvereinbarkeit bleibt jedoch für sämtliche Beteiligungen in Bezug auf die Mitgliedschaft in der AKK und der PFK bestehen. Ein weiteres Anliegen ist der Kommission, dass in Bezug auf wichtige Entscheide eine Konsultation des betroffenen strategischen Leitungsorgans erfolgt. Einstimmige Zustimmung fanden die Kantonsratsbeschlüsse im Zusammenhang mit den Gemeindevereinigungen von Beromünster und Neudorf, von Pfeffikon und Rickenbach sowie von Ohmstal und Schötz. Die Vereinigungen werden als zweckmässig beurteilt und die Kantonsbeiträge können nachvollzogen werden.

Die Vorlagen werden voraussichtlich an der Junisession 2012 des Kantonsrates behandelt.

Kontakt:

Daniel Gloor, Präsident Staatspolitische Kommission (SPK)
Tel.: +4179/357'97'05

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