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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierung will Prämienverbilligung gerechter verteilen

Luzern (ots)

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes. Die verfügbaren Mittel sollen gerechter verteilt werden, dies zugunsten von Alleinerziehenden und Familien mit einem tiefen Einkommen und Kindern. Mit verschiedenen Massnahmen will die Regierung die sogenannten Schwelleneffekte so weit wie möglich mindern. Sie schlägt unter anderem eine neue Berechnungsgrundlage für die Prämienverbilligung vor. Neu soll die Prämienverbilligung direkt an die Krankenversicherungen ausbezahlt werden.

Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen des Prämienverbilligungsgesetzes sind Folgendes Berichtes "Arbeit muss sich lohnen" aus dem Jahr 2011, der sogenannte Schwelleneffekte im System der Prämienverbilligung aufzeigte. Von einem Schwelleneffekt spricht man, wenn mehr Lohn zu einer Reduktion des frei verfügbaren Einkommens und dadurch zu einem negativen Arbeitsanreiz führen würde. Benachteiligt sind Haushalte mit einem Einkommen knapp über dem Anspruchsbereich der bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, wirtschaftliche Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung). Mit Änderungen im Prämienverbilligungsgesetz will die Regierung diese Benachteiligungen so weit wie möglich mindern. "Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen jenen Menschen zugute kommen, die sie auch wirklich benötigen", sagt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Die Regierung schlägt folgende Massnahmen vor:

- Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Gesuchstellerin oder eines Gesuchstellers wird neu aufgrund des Reinvermögens und des Nettoeinkommens berechnet, statt wie bisher auf der Grundlage des steuerbaren Einkommens und Vermögens. Die finanziellen Verhältnisse können so genauer ermittelt werden.

- Die Prämienverbilligung soll neu variabel und abgestuft je nach Höhe des Einkommens berechnet werden. Heute besteht Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn die Krankenkassenprämien einen von der Regierung festgelegten fixen Prozentsatz (aktuell 16.5 Prozent) des anrechenbaren Einkommens übersteigen.

- Der vom Kantonsrat für die Prämienverbilligung zur Verfügung gestellte Betrag soll von der Teuerung losgelöst werden. Dies ermöglicht einen grösseren Handlungsspielraum insbesondere bei der Festsetzung der Einkommensobergrenze für Prämienverbilligung bei Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung. Die heutige Obergrenze von 100'000 Franken erachtet die Regierung als zu hoch.

- Die Prämienverbilligung soll direkt an die Krankenversicherungen ausbezahlt werden. Der Kanton Luzern passt damit sein Prämienverbilligungsgesetz dem entsprechenden Bundesgesetz an.

- Die Gesuche um Prämienverbilligung sollen neu zentral bei der Ausgleichskasse Luzern bearbeitet werden, was eine noch effizientere Abwicklung ermöglicht. Die AHV-Zweigstellen der Gemeinden sind weiterhin Ansprechpartner für die Bevölkerung. Die Gesuche um eine Prämienverbilligung müssen neu bis Ende Oktober des Vorjahres eingereicht werden, statt wie bisher bis Ende April des Bezugsjahres. Soweit möglich soll die Prämienverbilligung entsprechend früher ausbezahlt werden.

Die Änderungen des Prämienverbilligungsgesetzes sollen auf den 1. Juli 2013 in Kraft treten.

Weniger erhalten mehr Geld

Die Regierung ist überzeugt, dass mit diesen Massnahmen die in der Prämienverbilligung verfügbaren Mittel gezielter und gerechter verteilt werden können. Dazu hat die Regierung eine Modellrechnung erstellen lassen mit einer neuen Einkommensobergrenze für Familien mit Kindern.

Würde die Einkommensobergrenze neu auf 80'000 Franken festgesetzt, würden weniger Haushalte Prämienverbilligung erhalten. Gemäss Lustat Statistik Luzern haben im Jahr 2012 ungefähr 69'300 Haushalte Anspruch auf Prämienverbilligung, was einem Anteil von rund 37 Prozent aller Luzerner Haushalte entspricht. Neu wären noch rund 59'000 Haushalte bezugsberechtigt, dies entspricht einem Anteil von rund 32 Prozent. Guido Graf erklärt: "Jene Haushalte, die keine Prämienverbilligung mehr erhalten würden, verfügen über mehr als ein mittleres Einkommen." Mehr als die Hälfte aller Familien, nämlich 58 Prozent, wären noch immer bezugsberechtigt.

Wer Anspruch hat, erhält zudem mehr Geld. Der durchschnittlich ausbezahlte Betrag würde sich von rund 2'500 Franken auf 2'915 Franken erhöhen. Gemäss Rechnungsmodell werden insgesamt 171 Millionen Franken für die Prämienverbilligung benötigt.

Kontakt:

Guido Graf
Regierungsrat Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'81

Rolf Frick
Leiter Rechtsdienst Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'87

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