Staatspolitische Kommission für Abschaffung der Regierungsstatthalter
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission des Luzerner Kantonsrates hat die Verfassungs- und Gesetzesänderungen betreffend die Aufsicht über die Gemeinden behandelt. Sie spricht sich für jene Variante aus, mit der die dezentralen Aufsichtsbehörden über die Gemeinden - also die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter - abgeschafft werden.
Die Kommission hat die Botschaft des Regierungsrates zu Entwürfen von Verfassungs- und Gesetzesänderungen betreffend die Aufsicht über die Gemeinden vom 4. Dezember 2012 (B 59) an der Sitzung vom 27. März 2013 unter dem Vorsitz von Daniel Gloor, FDP Sursee, vorberaten. Die Botschaft wird voraussichtlich in der Maisession im Kantonsrat behandelt.
Mit den Anpassungen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sind die Befugnisse, die bisher den Regierungsstatthalterinnen und -statthaltern als vormundschaftlichen Aufsichtsbehörden vorbehalten waren, auf besondere Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden übergegangen. Damit fällt ein bedeutender Teil der Aufgaben der dezentral organisierten Regierungsstatthalterinnen und -statthalter weg. Insbesondere dieser Umstand wurde zum Anlass genommen, die Aufsicht über die Gemeinden neu zu regeln.
Die Staatspolitische Kommission (SPK) stimmt dem Regierungsrat zu, dass sich aufgrund des Wegfalls von Aufgaben bei den Regierungsstatthalterinnen und -statthalter eine Neuorganisation aufdrängt. Die Mehrheit der Kommission teilt zudem die Auffassung, wonach die Nutzung der im Rahmen von Departementsreformen entstandenen Kompetenzzentren zweckmässig ist und bestimmte Aufsichtstätigkeiten künftig in den fachlich zuständigen Departementen ausgeführt werden sollen. Für die SPK ist es zentral, das Wissen und das Knowhow für die Gemeindeaufsicht und damit das Dienstleistungsniveau für die Gemeinden auch künftig sicherzustellen. Ausdrücklich begrüsst wird die Ausweitung der Kompetenzen der Gemeinden. Eine Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Neuregelung über eine Anpassung der Kantonsverfassung führen muss, womit ein demokratisch breit abgestützter Entscheid ermöglicht wird. Dieses Vorgehen wird in der Botschaft als erste Variante unterbreitet.
Keinen Anklang findet in der SPK die Variante zwei, die auf eine Verfassungsänderung verzichtet und einen insgesamt unbefriedigenden Lösungsansatz beinhalte. Die darin vorgesehenen zwei dezentralen Abteilungen wären nach Ansicht der SPK Kleinstdienststellen, was als unzweckmässig beurteilt wird.
Keine Mehrheit fand schliesslich ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage. Das Ziel dieses Antrags war es, die Stellung der dezentralen Aufsicht als Ansprechstelle für die Gemeinden, die Bürgerschaft und die Regierung zu stärken. Dazu wurde eine Auslegeordnung verlangt, die aufzeigen solle, welche Aufgaben und Kompetenzen diesen dezentralen Stellen zugeteilt werden könnten.
Kontakt:
Daniel Gloor
Präsident der Staatspolitischen Kommission
Tel.: +41/79/357'97'05
E-Mail: daniel.gloor@lu.ch