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Staatskanzlei Luzern

Opferberatungsstelle: Anlaufstelle für Betroffene von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern können sich Betroffene von fürsorglichen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen an die kantonale Opferberatungsstelle wenden. Das Staatsarchiv unterstützt die Betroffenen bei der Suche nach Akten zum Thema. Es empfiehlt den Gemeinden und Institutionen, ihre Akten zu sichten und den Berechtigten ebenfalls unbürokratisch zugänglich zu machen. Am 11. April 2013 findet ein nationaler Gedenkanlass für Opfer von fürsorglichen Zwangsmassnahmen statt. Bund, Kantone, Gemeinden und verschiedene Organisationen beteiligen sich daran.

In Bern findet am 11. April 2013 ein nationaler Gedenkanlass für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen statt. Bund, Kantone, Gemeinden und verschiedene Organisationen aus den Bereichen Kirche, Soziales und Landwirtschaft wollen mit dem Anlass die schwierigen Umstände würdigen, in denen Direktbetroffene aufgewachsen sind. In diesem Zusammenhang hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) den Kantonen empfohlen, eine Anlaufstelle für Betroffene zu definieren. Im Kanton Luzern steht die kantonale Opferberatungsstelle als Anlaufstelle für Betroffene zur Verfügung. Diese verfügt über das nötige Fachwissen und hat bereits Erfahrungen aus Gesprächen mit Direktbetroffenen, dies durch die Aufarbeitung der Vorkommnisse in Luzerner Kinder- und Jugendheimen. Die Beraterinnen der Opferberatungsstelle können die Betroffenen bei der Beurteilung der persönlichen Situation beraten und bei Fragen nach dem weiteren Vorgehen unterstützen. Sie vermitteln ihnen nach Bedarf Kontakte zu zusätzlichen Fachleuten, die bei der Bewältigung des Geschehenen Unterstützung bieten können (z.B. juristische oder psychologische Fachpersonen) oder Kontakte zu Behörden.

Gemeinden sollen Akten sichern und Einsicht gewähren

Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Geschichte rund um das Thema fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierung ruft das Staatsarchiv Luzern in Erinnerung, dass die Akten für Direktbetroffene und Forschende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich sein sollen und berät die Gemeinden bei Bedarf bei Fragen der Einsichtnahme.

Das Thema Datenaufbewahrung wird demnächst von der Kommission für Soziale Einrichtungen (KOSEG) des Kantons Luzern diskutiert. KOSEG-Präsidentin Irmgard Dürmüller hält fest: «Wir werden die Anpassung der bestehenden Regelung besprechen. Es muss uns gelingen, den Ansprüchen des Datenschutzes und denjenigen an die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns gemäss dem Archivgesetz entsprechen zu können.» Im Hinblick auf diese Zielsetzung will die KOSEG den kantonalen Datenschützer und den Staatsarchivar in die Überarbeitung einbeziehen.

Kontakt:

Irmgard Dürmüller-Kohler
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Präsidentin KOSEG
Tel.: +41/41/228'57'79

Dr. Jürg Schmutz
Staatsarchivar
Tel.: +41/41/228'53'62

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