Verletzung beschaffungsrechtlicher Vorschriften: Luzerner Regierung ergreift Massnahmen
Luzern (ots)
Zwischen 2009 und 2011 sind bei einzelnen Auftragsvergaben der Dienststelle Informatik beschaffungs- und kreditrechtliche Vorgaben verletzt worden. Die Unregelmässigkeiten konnten auf Veranlassung der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates aufgeklärt werden. Der Regierungsrat hat Massnahmen ergriffen und darüber hinaus auch eine Strafanzeige eingereicht.
Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates (AKK) hat im März 2012 vom Regierungsrat Rechenschaft über die Beschaffungen der Dienststelle Informatik (DIIN) im Zeitraum 2009?2011 verlangt. Der Regierungsrat hat darauf interne und externe Abklärungen treffen lassen. Ein externes Gutachten kommt zum Schluss, dass die DIIN das Beschaffungs- und Kreditrecht bei Ausgaben und Vergaben an einzelne Anbieter verletzt hat. Die Mehrzahl der Beschaffungen wurde rechtskonform abgewickelt.
Der Regierungsrat hat die AKK über die Ergebnisse der Abklärungen informiert und Massnahmen ergriffen, um die Defizite bei den teils komplexen Beschaffungen im IT-Bereich zu beheben. Zu den Massnahmen gehört die Einführung eines internen Kontrollsystems für Werteflüsse per Juli 2011, die Einführung des elektronischen Bestellanforderungsprozesses, die Verstärkung des beschaffungsrechtlichen Supports sowie die Anpassung der Unterschriftenkompetenz. Weitere Massnahmen werden geprüft.
Im Rahmen der externen Begutachtung haben sich ausserdem Hinweise auf ungetreue Amtsführung ergeben. Der Regierungsrat hat deshalb Strafanzeige gegen einen ehemaligen Angestellten des Kantons Luzern erstattet.
Weiter gehende Auskünfte können aufgrund des laufenden Verfahrens nicht erteilt werden. Für den ehemaligen Kantonsangestellten gilt bis auf Weiteres die Unschuldsvermutung.
Anhang: Redetext des Regierungspräsidenten an der Medienorientierung von heute:
www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11034_20130626_Statement_RP.pdf
Kontakt:
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Regierungspräsident
Tel.: +41/41/228'60'81