Volksinitiative "Für eine bürgernahe Asylpolitik": Abstimmung wird verschoben
Luzern (ots)
Die Abstimmung über die kantonale Volksinitiative "Für eine bürgernahe Asylpolitik" wird ausgesetzt, bis der Bundesgerichtsentscheid zur SVP-Beschwerde vorliegt. Das hat der Luzerner Regierungsrat beschlossen.
Mit der Volksinitiative "Für eine bürgernahe Asylpolitik" will das Initiativkomitee der SVP und der Jungen SVP diverse Bestimmungen zum Luzerner Asylwesen in der Kantonsverfassung verankern. Der Kantonsrat hat am 27. Januar 2014 Teile der Initiative für ungültig erklärt. Über die gültigen Teile hätten die Stimmberechtigten des Kantons Luzern am 18. Mai 2014 abstimmen sollen.
Am 3. März erhob die SVP Kanton Luzern beim Bundesgericht Beschwerde gegen die teilweise Ungültigkeitserklärung ihrer Initiative. Gleichzeitig beantragte sie, die Volksabstimmung sei bis zum Vorliegen des Bundesgerichtsurteils auszusetzen.
Letzteres Anliegen teilt der Luzerner Regierungsrat. Er will den Stimmberechtigten die Volksinitiative erst dann unterbreiten, wenn Klarheit über die Gültigkeit bzw. Ungültigkeit ihrer Inhalte besteht. Er hat deshalb beschlossen, sich mit der aufschiebenden Wirkung der SVP-Beschwerde einverstanden zu erklären.
Mit einem Urteil des Bundesgerichts ist kaum vor Mitte 2014 zu rechnen. Der neue Abstimmungstermin für die Asyl-Initiative soll anschliessend festgelegt werden. Der frühestmögliche Abstimmungstermin wäre der 30. November 2014.
Anliegen weit gehend erfüllt Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Initiative "Für eine bürgernahe Asylpolitik" zur Ablehnung, weil viele der gültigen Forderungen bereits umgesetzt sind und weil für die Umsetzung weiterer Forderungen die Rechtsgrundlagen bereits bestehen, sei es im Bundesrecht oder im kantonalen Recht. Eine Änderung der Kantonsverfassung sei somit nicht nötig.
Für ungültig halten Kantonsrat und Regierungsrat die Forderung, im kantonalen Recht den Bau von Asylzentren ausserhalb der Bauzonen zu erlauben, sowie die Beschränkung der Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden im kantonalen Recht auf ein Jahr. Gegen eine Anregung zur Mitsprache der Gemeinden bestehen ausserdem verfassungsrechtliche Bedenken.
Die einzige kantonale Vorlage, die am 18. Mai 2014 zur Abstimmung gelangt, ist somit das Referendum gegen das Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz).
Kontakt:
Erwin Roos
Departementssekretär Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. 041 228 60 83
erwin.roos@lu.ch