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Staatskanzlei Luzern

Kantonale Reklameverordnung wird nicht angepasst

Luzern (ots)

Der Regierungsrat verzichtet darauf, die Reklameverordnung zugunsten von örtlichen Veranstaltungen anzupassen. Die Vernehmlassung ergab, dass die Mehrheit der Gemeinden eine Anpassung ablehnt.

In der Reklameverordnung des Kantons Luzern ist festgelegt, dass Reklamen für örtliche Veranstaltungen sowie für Wahlen und Abstimmungen während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach der Veranstaltung bzw. dem Wahl- oder Abstimmungstag innerorts ohne Reklame- oder Baubewilligung aufgestellt werden können. Reklamen für Veranstaltungen dürfen dabei höchstens 1.2 Quadratmeter gross sein, Wahl- und Abstimmungsplakate hingegen 3.5 Quadratmeter.

Gleichbehandlung von Parteien und Vereinen gefordert

Am 11. September 2012 erklärte der Kantonsrat ein Postulat von Adrian Bühler (CVP) erheblich, das die Gleichbehandlung von lokalen Vereinen und Parteien hinsichtlich der bewilligungsfreien Grösse der Reklamen fordert. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement erarbeitete aufgrund des Postulats einen Entwurf für eine Änderung der Reklameverordnung und gab diesen von Ende März bis Ende Mai 2014 bei den Gemeinden und Parteien in die Vernehmlassung.

Gemeinden lehnen Anpassung mehrheitlich ab

Von den 45 Gemeinden, die an der Vernehmlassung teilnahmen, lehnen 29 Gemeinden die Anpassung ab. Auch der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und die Vereinigung Luzernischer Gemeindeingenieure (VLGI) sprachen sich gegen die Revision aus. Von den Parteien stimmten CVP, GLP, FDP und SVP für eine Anpassung, SP/Juso und Grüne sprachen sich dagegen aus.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sieht in der Anpassung einen Widerspruch zum Vorgehen der Gemeinden gegen die wilde Plakatierung. Grössere Veranstaltungsplakate würden zudem zu einer Verunstaltung der Umgebung führen, da die Veranstaltungen häufiger und über das ganze Jahr verteilt stattfinden. Die Gemeinden befürchten zudem einen grösseren Aufwand für Anfragen und die Kontrolle der bewilligungsfreien Plakate.

Aufgrund der deutlichen Resultate der Vernehmlassung hat der Regierungsrat beschlossen, auf eine Anpassung der Reklameverordnung zu verzichten.

Kontakt

Susanne Bäurle-Widmer
Rechtsdienst Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
041 228 50 52

susanne.baeurle@lu.ch

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