Alter ist keine Krankheit - Obligatorische Volkspflege-Versicherung im Fokus
Bern (ots) Der Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer in der Schweiz (RVK) plädiert für die Einführung einer Volkspflege-Versicherung. Mit einer neuen Solidarität in der Bevölkerung ab dem 50. Altersjahr soll die jüngere Generation in der obligatorischen Krankenversicherung entlastet werden. Markt und Wettbewerb sollen die Preisentwicklung in der Pflegeversicherung für die Versicherten erträglich gestalten. Das Modell wurde in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Bernd Schips, Leiter der Konjunkturforschungsstelle der ETH (KOF), entwickelt.
Konkret sieht das Modell einer Volkspflege-Versicherung vor, für die über 50-jährigen Versicherten eine separate, obligatorische Pflegeversicherung einzuführen, mit der die Pflegeleistungen finanziert werden sollen. Die Finanzierung der Pflege ab dem 50. Altersjahr, so RVK-Präsident Charles Giroud, entwickle sich mehr und mehr zum Grossrisiko für jeden Bürger und jede Bürgerin. Die ständig steigende Lebenserwartung, die damit verbundene demographische Entwicklung sowie die materielle Kluft zwischen den Generationen verlange eine neue Solidarität zwischen jung und alt. Demgegenüber entlaste das Modell die jungen Familien und fördere die häusliche Pflege. Auch nimmt nach Professor Schips die Wahrscheinlichkeit, hoch betagt und damit pflegebedürftig zu werden, zu und das Risiko, (langzeit-)pflegebedürftig zu werden, steigt. Ein zum Pflegefall gewordener Mensch kann in den meisten Fällen das Kostenrisiko nicht mehr alleine tragen.
Argumente für die obligatorische Pflegeversicherung
Hier setzt das Modell der obligatorischen Pflegeversicherung an: Jeder Bewohner des Landes sollte unabhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen die benötigten Pflegeleistungen erhalten. Der Vermögensverzehr als Finanzierungsinstrument belastet den Pflegenden, seine Familie und sein Umfeld.
Die Pflegekosten pro Versicherte haben sich seit der Einführung des KVG im Jahre 1996 für die Krankenversicherer mehr als verdoppelt und bezifferten sich 2003 auf insgesamt 1,8 Milliarden Franken. Nur mit der Einführung einer obligatorischen Pflegeversicherung lässt sich die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziell entlasten und mit tieferen Prämien finanzieren, was wiederum vor allen jungen und einkommensschwächeren Familien zugute kommt.
Konzeption einer Volkspflege-Versicherung
Die Volkspflege-Versicherung soll über das Ausgabenumlageverfahren - analog AHV - finanziert werden. Die über 50 Jahre alten Versicherten bezahlen obligatorisch eine einheitliche Zusatzprämie für die Pflegeversicherung von Fr. 158.- pro Person/Monat. Pflegeversicherung und OKP würden beim gleichen Versicherer erfolgen. Versichert sind ab dem 181. Tag die Kosten für Langzeitpflege und Betreuung in Heimen (ohne Pensionskosten) sowie für Spitex-Dienste. Um die kostengünstige Pflege durch Familienangehörige und Aussenstehende weiterhin zu fördern, sollen diese bisher unentgeltlich erbrachten Leistungen belohnt werden.
Den Zusatzprämien für die Pflegeversicherung stehen geringere Prämien für die OKP gegenüber, wo mit einer Entlastung von Fr. 25.- pro Person/Monat für alle Versicherten gerechnet wird.
Neue Solidarität zwischen den Generationen
Mit einer obligatorischen Pflegeversicherung ab dem Alter 50 entsteht eine neue Solidargemeinschaft zwischen Pflegebedürftigen und Nicht-Pflegebedürftigen, die sich vor allem auf den Personenkreis beschränkt, der dem altersbedingten Pflegerisiko besonders ausgesetzt ist. Mit dieser Solidarität leistet die Gruppe ab 50 einen Beitrag zur Entlastung der jungen Familien, so dass eine neue Solidarität zwischen den Generationen entsteht.
Die RVK ...
... ist eine 1932 gegründete eigenständige, neutrale Nonprofit-Organisation. Der Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer ist als Branchenorganisation die Nummer 3 im Gesundheitsmarkt. Sie repräsentiert 49 Krankenversicherer und vertritt aktuell 60 % aller Anbieter von Krankenversicherungen mit über 800'000 Versicherten. Nähere Angaben über RVK und die angeschlossenen Krankenversicherer sowie die vorliegende Medienmitteilung können über www.rvk.ch abgerufen werden.
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