RVK: Gesundheitskosten rasch und nachhaltig senken
Luzern (ots)
Der RVK, Verband und Kompetenzzentrum der kleinen und mittleren Krankenversicherer, begrüsst die dringliche Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Gefragt sind spürbare Massnahmen, die sich auf die Kosten als auch auf die Nachfrage von Leistungen im ambulanten wie im stationären Bereich auswirken.
Medizinischer Telefondienst
Die bestehenden telemedizinischen Versicherungsmodelle enthalten ein ausgewiesenes Sparpotential und sollen im Rahmen von Managed Care weiterhin angeboten werden. Dank einem Prämienrabatt bleibt das Angebot bei den Versicherten attraktiv. Die telefonischen Beratungsdienste unterstützen die Patienten mit Ratschlägen und Hinweisen für die Eigenbehandlung. Dadurch wird das Aufsuchen eines Notfalldienstes im Falle einer leichten Erkrankung unnötig. Der RVK ist mit der Pflicht zur Einrichtung eines telefonischen Beratungsdienstes einverstanden, wenn dies in Kombination mit der Einführung des Behandlungsbeitrages geschieht.
Mindestdauer in besonderen Versicherungsformen
Eine geeignete Massnahme für die Stärkung der Eigenverantwortung der versicherten Personen und wichtige Voraussetzung für die stärkere Verankerung von Managed Care-Angeboten. Der RVK empfiehlt jedoch eine gesetzliche Mindestvertragsdauer von drei Jahren vorzusehen.
Behandlungsbeitrag
Der Einführung eines Behandlungsbeitrages steht der RVK positiv gegenüber. Wir empfehlen jedoch eine differenzierte Festlegung der Höhe des Beitrages: Zum Beispiel 30 Franken für den Besuch beim Hausarzt und 100 Franken für die ambulante Behandlung im Spital oder bei Fachärzten. Die kostensenkende Wirkung wird möglicherweise nur über einen beschränkten Zeitraum anhalten. Immerhin wird der Versicherte an die Kostenfolge gemahnt. Auch sollte auf die gleichzeitige Senkung des jährlichen Höchstbetrages des Selbstbehaltes von 700 auf 600 Franken verzichtet werden.
Der RVK ist überzeugt, dass folgende weiteren Massnahmen für eine effiziente und nachhaltige Kosten-Korrektur zweckmässig sind:
Adress- und Vermittlerkommissionen (-provisionen)
Im KVG soll das Verbot der Ausrichtung von Vermittlerkommissionen an Makler und das Zahlen von Adress- oder Offertvermittlungs-Kommissionen für die obligatorische Krankenversicherung verankert werden.
Ärzte-Shopping
Während der Behandlung eines und desselben Leidens, soll der übermässige Wechsel des Arztes mit einer Limitierung eingegrenzt werden.
Gesundheitskarte
Der teure Chip wird aktuell nicht benötigt. Statt der aufwändigen, teuren Gesundheitskarte, soll eine günstige Variante für die nächsten drei Jahre eingeführt werden.
Medikamentenpreise
Die Medikamentepreise sollen unter Berücksichtigung der Preise in allen mit der Schweiz vergleichbaren Ländern reduziert werden.
Der RVK - Verband und Kompetenzzentrum der kleinen und mittleren Krankenversicherer
Mit 45 Krankenversicherern und rund 800'000 Versicherten ist der RVK der stärkste Rückversicherer im schweizerischen Krankenversicherungsmarkt. Das Kompetenzzentrum für Dienstleistungen im Gesundheitswesen - insbesondere für die kleinen und mittleren Krankenversicherer - zeichnet sich neben dem nachhaltigen Assekuranzgeschäft durch eine leistungsfähige und innovative Dienstleistungspalette aus.
Kontakt:
Marcel Graber
Direktor RVK
Tel.: +41/41/417'05'66
Mobile: +41/79/215'14'81
Fax: +41/41/417'05'01
E-Mail: marcel.graber@rvk.ch
Dr. Charles Giroud
Präsident RVK
Mobile: +41/79/283'26'06
E-Mail: charles.giroud@rvk.ch
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