Waldwirtschaft Schweiz / Economie forestière Suisse
Waldwirtschaft Schweiz: Holzboom - Neue Ausgangslage für die Waldwirtschaft
Solothurn (ots)
Holz ist gefragt wie lange nicht mehr, man darf von einem eigentlichen Holzboom sprechen. Das schafft für die Waldwirtschaft eine neue Ausgangslage in betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Hinsicht. Um die aktuellen Anforderungen an den Wald wahrnehmen zu können sind die Waldeigentümer auf Rahmenbedingungen angewiesen, welche die Holzproduktion nicht unnötig erschweren und verteuern. Trotzdem rüttelt niemand in der Forstbranche an den Prinzipien der nachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaftung sowie des naturnahen Waldbaus. Folglich stellt branchenintern auch niemand die gesetzlich festgeschriebenen Bewirtschaftungsgrundsätze in Frage. Dazu gehören namentlich die Bewilligungspflicht für Holzschläge, das Kahlschlagverbot und das Rodungsverbot. Alle diese Grundsätze sollen auch im teilrevidierten Waldgesetz zum Tragen kommen.
Mit dem Holzboom - und mit zahlreichen produktivitätssteigernden Massnahmen - sind die Voraussetzungen für die Forstbetriebe wieder deutlich besser geworden, um Gewinne erzielen zu können. Volkswirtschaftlich kommt der Waldwirtschaft als Produzentin der Ressource Holz wieder eine grössere Bedeutung zu. Um die neuen betriebswirtschaftlichen Chancen und volkswirtschaftlichen Anforderungen wahrnehmen zu können, ist die Waldwirtschaft auf Rahmenbedingungen angewiesen, welche die Holzproduktion nicht unnötig erschweren und verteuern. Die Waldgesetzgebung und Waldpolitik soll den Waldeigentümern den notwendigen Freiraum gewähren, um in unternehmerischer Eigenverantwortung handeln zu können.
Trotzdem rüttelt niemand in der Forstbranche - auch der Verband Waldwirtschaft Schweiz nicht - an den Prinzipien der nachhaltigen und multifunktionalen Waldbewirtschaftung sowie des naturnahen Waldbaus. Eine Abkehr von diesen Grundsätzen, welche die Waldwirtschaft hierzulande seit langem prägen und die sich bewährt haben, käme für die Waldeigentümer und Forstleute einem inakzeptablen Paradigmenwechel gleich. Folglich stellt branchenintern auch niemand die gesetzlich festgeschriebenen zentralen Bewirtschaftungsgrundsätzen in Frage, das gilt auch für Waldwirtschaft Schweiz. Dazu gehören namentlich die Bewilligungspflicht für Holzschläge durch den Forstdienst, das Kahlschlagverbot und das Rodungsverbot. Alle diese Grundsätze sollen unbestrittenermassen auch im teilrevidierten Waldgesetz zum Tragen kommen, das der Bundesrat demnächst zuhanden des Parlaments verabschieden wird.
In jüngster Zeit haben vor allem in der städtischen Agglomerationen verschiedene Holzschläge in der Öffentlichkeit Kritik hervorgerufen und Ängste vor einer Übernutzung des Schweizer Waldes geweckt. Waldwirtschaft Schweiz ist überzeugt davon, dass die Forstleute sich dieser Sensibilitäten sehr wohl bewusst sind, sie ernst nehmen und verantwortungsbewusst mit dem Wald umgehen.
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