Grundsätzlich positive Aufnahme des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
Grenchen (ots)
Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) wurde in der Vernehmlassung insgesamt gut aufgenommen. Die Mehrheit der Kantone sowie zahlreiche Parteien und Organisationen verlangen jedoch Ergänzungen. Etliche Vernehmlassungsteilnehmer plädieren für ein grösseres Engagement des Bundes. Demgegenüber wird vereinzelt eine Beschränkung auf das unbedingt Notwendige gefordert.
Von Anfang Mai bis Ende August fand das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) statt. Es gingen 89 Stellungnahmen ein (6 Parteien, 26 Kantone, 57 Organisationen). Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stimmt der Gesetzesvorlage grundsätzlich zu. Der Verzicht auf eine generelle Förderung des Wohnungsbaus und die Eingrenzung der Ziele werden gutgeheissen. Es wird begrüsst, dass das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) durch ein knappes neues Gesetz abgelöst wird. Insbesondere der Ersatz der rückzahlbaren Vorschüsse durch Darlehen des Bundes wird als richtig erachtet. Ebenfalls befürwortet werden die Konzentration auf Wohnungserneuerungen, die Förderung der Forschung und die Stärkung der gemeinnützigen Organisationen.
Grundsätzlich kritisch äussern sich SVP sowie die welschen Immobilienverbände, die keinen Bedarf für eine Förderung auf Bundesebene sehen. Auch der Kanton Zürich spricht sich für eine Kantonalisierung der Wohnbau- und Eigentumsförderung aus. Einzelne Organisationen (Schweiz. Verband der Immobilien-Treuhänder, economiesuisse, Hauseigentümerverband Schweiz) fordern eine Beschränkung auf jene Massnahmen, die zwingend auf Bundesebene angesiedelt werden müssen. Andererseits stehen einzelne Kantone der Vorlage gerade deshalb kritisch gegenüber, weil ihnen das Engagement des Bundes viel zu wenig weit geht (VS, NE, JU).
Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer, die sich grundsätzlich positiv äussern, sprechen sich für eine Ergänzung der Vorlage aus. So verlangt eine Mehrheit der Kantone, dass zinslose oder zinsgünstige Darlehen auch für die Förderung des preisgünstigen Wohneigentums vorgesehen werden, zumindest für den ländlichen Raum. Auch FDP, CVP und SP sowie zahlreiche Organisationen verlangen eine stärkere Förderung des Wohneigentums. Die Auswertung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und die Botschaft zum neuen Bundesgesetz werden noch dieses Jahr dem Bundesrat unterbreitet.
Kontakt:
Bundesamt für Wohnungswesen, Ernst Hauri, Tel. +41 32 654 91 82.