Lockerung der Schutzmassnahmen gegen Maul- und Klauenseuche
Bern (ots)
Aufgrund einer neuen Risikobeurteilung der Situation um die Maul- und Klauenseuche in Europa lockert das Bundesamt für Veterinärwesen die Schutzmassnahmen gegenüber Frankreich und Irland.
In Frankreich und Irland sind seit einem Monat keine neuen Fälle von Maul- und Klauenseuche mehr aufgetreten. Eine neue Risikoanalyse des BVET erlaubt jetzt die Lockerung der Schutzmassnahmen gegenüber diesen Ländern.
So darf aus Frankreich und Irland ab sofort wieder Rind- und Lammfleisch importiert werden. Von dieser Lockerung ausgeschlossen bleibt allerdings Fleisch aus den Regionen, die direkt von der Maul- und Klauenseuche betroffen waren. Lebende Klauentiere dürfen nach wie vor aus dem ganzen Gebiet der EU nicht importiert werden, mit Ausnahme von Kälbern und Schweinen aus der Genfer Freizone zur direkten Schlachtung.
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