Weitere Lockerung der MKS-Massnahmen
Bern (ots)
Die Schweiz hebt die Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche gegenüber Nordirland und Holland auf. In beiden Ländern war der letzte Seuchenfall am 22. April aufgetreten. Gleichzeitig dürfen Pferde aus Grossbritannien wieder in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie keinen Kontakt zu Klauentieren hatten. Alle weiteren Massnahmen gegen England bleiben aber bestehen, da nach wie vor neue Seuchenfälle auftreten.
Während die Lockerung für Nordirland und für die Pferdeeinfuhr ab sofort gilt, dürfen Fleisch und Fleischwaren und Milchprodukte aus Holland erst ab dem 25. August wieder eingeführt werden. Nach den Empfehlungen des internationalen Tierseuchenamtes können die Massnahmen 90 Tage nach der Tötung von Seuchentieren oder von geimpften Tieren aufgehoben werden. Da in den Niederlanden die Tötung der letzten Tiere erst am 26. Mai erfolgt ist, werden die Importbeschränkungen erst am 25. August aufgehoben.
Dass Pferde aus Grossbritannien unter sichernden Bedingungen wieder eingeführt werden dürfen, lässt sich damit begründen, dass sie nicht an Maul- und Klauenseuche erkranken. Da aber über Transportfahrzeuge, Stroh und Mist eine gewisse Verschleppungsgefahr bestand, wurde die Einfuhr vorübergehend verboten.
Wegen der nach wie vor nicht entspannten MKS-Lage in Grossbritannien bleibt die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen und nichtpasteurisierten Milchprodukten aus England, Wales und Schottland nach wie vor verboten. Ebenso dürfen keine lebenden Klauentiere eingeführt werden.
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