Die amtstierärztlichen Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben sind auf gutem Wege
Bern (ots)
Die 2001 angelaufenen Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben durch amtliche TierärztInnen zeigen bereits Wirkung, indem sich in einigen Kantonen für das laufende Jahr bedeutend bessere Resultate abzeichnen als 2001. Im vergangen Jahr gab es hauptsächlich Beanstandungen betreffend der Tierverkehrskontrolle und der Aufzeichnung von Antibiotikaeinsätzen.
Die 2001 eingeführten Amtstierärztlichen Kontrollen leisten einen wesentlichen Beitrag für eine umfassende Lebensmittelsicherheit und sind Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer Herkunft. Gleichzeitig dokumentieren sie gegenüber der Öffentlichkeit, wie die Landwirtschaft ihre Selbstverantwortung wahrnimmt.
2001 haben zwei Drittel der Kantone mit den Kontrollen begonnen und 1200 Betriebe kontrolliert. Nach Beschaffung der notwendigen Ressourcen werden 2002 auch die restlichen Kantone die Kontrolltätigkeit aufnehmen. Ziel ist es, ab 2002 jährlich rund 5300 Betriebe (10% der schweizerischen Rindviehhaltungen) zu kontrollieren. Dort, wo bereits 2001 Kontrollen durchgeführt wurden, zeichnet sich ab, dass im laufenden Jahr die Resultate bedeutend besser ausfallen werden. Dies macht deutlich, dass die Kontrollen - häufig verbunden mit Information und Beratung - sinnvoll und nötig sind, um die Lebensmittelsicherheit der tierischen Produkte weiter zu steigern.
Mängel v.a. bei der Tierverkehrskontrolle und bei der Antibiotikaaufzeichnungspflicht In den drei kontrollierten Bereichen Tiergesundheit, Antibiotikaaufzeichnungspflicht und Tierverkehr gab die Tier- und Eutergesundheit am wenigsten zu Beanstandungen Anlass, was auf den guten Standard bei der Milchproduktion zurückzuführen ist. Am häufigsten beanstandet wurde die unvollständige oder gar nicht vorhandene Aufzeichnung verabreichter Antibiotika (insbesondere bei Betrieben, die keine Milch abliefern), die teilweise mangelhafte Markierung von Klauentieren sowie die unvollständigen oder fehlenden Tierverzeichnisse auf den Betrieben und die Zugangs- und Abgangsmeldungen von Rindern an die Tierverkehrsdatenbank. Nach der Datenbereinigungskampagne im letzten Herbst zeigte sich aber auch hier eine deutliche Verbesserung.
Dank guter Absprache zwischen den KantonstierärztInnen, dem Milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) und den Kontrollstellen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) konnte vielerorts das gesetzte Ziel erreicht werden, dass ein Betrieb höchstens einmal pro Jahr einer amtlichen Kontrolle unterzogen wurde. Ebenfalls wird ein einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz angestrebt.
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