Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt für Veterinärwesen mehr verpassen.

Bundesamt für Veterinärwesen

Die amtstierärztlichen Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben sind auf gutem Wege

Bern (ots)

Die 2001 angelaufenen Kontrollen in
Tierhaltungsbetrieben durch amtliche TierärztInnen zeigen bereits
Wirkung, indem sich in einigen Kantonen für das laufende Jahr
bedeutend bessere Resultate abzeichnen als 2001. Im vergangen Jahr
gab es hauptsächlich Beanstandungen betreffend der
Tierverkehrskontrolle und der Aufzeichnung von Antibiotikaeinsätzen.
Die 2001 eingeführten Amtstierärztlichen Kontrollen leisten einen
wesentlichen Beitrag für eine umfassende Lebensmittelsicherheit und
sind Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer
Herkunft. Gleichzeitig dokumentieren sie gegenüber der
Öffentlichkeit, wie die Landwirtschaft ihre Selbstverantwortung
wahrnimmt.
2001 haben zwei Drittel der Kantone mit den Kontrollen begonnen
und 1200 Betriebe kontrolliert. Nach Beschaffung der notwendigen
Ressourcen werden 2002 auch die restlichen Kantone die
Kontrolltätigkeit aufnehmen. Ziel ist es, ab 2002 jährlich rund 5300
Betriebe (10% der schweizerischen Rindviehhaltungen) zu
kontrollieren. Dort, wo bereits 2001 Kontrollen durchgeführt wurden,
zeichnet sich ab, dass im laufenden Jahr die Resultate bedeutend
besser ausfallen werden. Dies macht deutlich, dass die Kontrollen -
häufig verbunden mit Information und Beratung - sinnvoll und nötig
sind, um die Lebensmittelsicherheit der tierischen Produkte weiter zu
steigern.
Mängel v.a. bei der Tierverkehrskontrolle und bei der
Antibiotikaaufzeichnungspflicht In den drei kontrollierten Bereichen
Tiergesundheit, Antibiotikaaufzeichnungspflicht und Tierverkehr gab
die Tier- und Eutergesundheit am wenigsten zu Beanstandungen Anlass,
was auf den guten Standard bei der Milchproduktion zurückzuführen
ist. Am häufigsten beanstandet wurde die unvollständige oder gar
nicht vorhandene Aufzeichnung verabreichter Antibiotika (insbesondere
bei Betrieben, die keine Milch abliefern), die teilweise mangelhafte
Markierung von Klauentieren sowie die unvollständigen oder fehlenden
Tierverzeichnisse auf den Betrieben und die Zugangs- und
Abgangsmeldungen von Rindern an die Tierverkehrsdatenbank. Nach der
Datenbereinigungskampagne im letzten Herbst zeigte sich aber auch
hier eine deutliche Verbesserung.
Dank guter Absprache zwischen den KantonstierärztInnen, dem
Milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) und den
Kontrollstellen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) konnte
vielerorts das gesetzte Ziel erreicht werden, dass ein Betrieb
höchstens einmal pro Jahr einer amtlichen Kontrolle unterzogen wurde.
Ebenfalls wird ein einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz
angestrebt.

Kontakt:

Martin Moser
Bereich Vollzugsunterstützung
Tel. +41/31/322'86'42

Josef Schmidt
Bereich Vollzugsunterstützung
Tel. +41/31/323'84'99

Weitere Storys: Bundesamt für Veterinärwesen
Weitere Storys: Bundesamt für Veterinärwesen
  • 02.07.2002 – 11:08

    Bereits erste Resultate beim ersten Treffen des gemischten Veterinärausschusses

    Bern (ots) - Der im Rahmen der Bilateralen Verträge mit der EU verankerte Gemischte Veterinärausschuss hat am 1. Juli in Brüssel erstmals getagt und erste Vorentscheide gefällt. So wurden drei Arbeitsgruppen eingesetzt, um die Rechtsvorschriften von 1997 zu aktualisieren und den für die Schweiz sehr wichtigen Export von Käse und anderen Milchprodukten in die ...

  • 27.06.2002 – 10:21

    Tierversuche 2001: etwas mehr, aber weniger belastend

    Bern (ots) - Erstmals seit 1983 wurden 2001 mehr Versuchstiere eingesetzt als im Vorjahr (+5,6%), jedoch nach wie vor weit weniger als 1983 (-78%). Verglichen mit dem Vorjahr abgenommen hat die Belastung der Versuchstiere. Für Kosmetika wurden auch 2001 keine Tiere eingesetzt. Gemäss der heute veröffentlichten Tierversuchsstatistik 2001 wurden im vergangenen Jahr 446'654 Tiere verwendet - das sind 23'527 Tiere ...

  • 14.06.2002 – 10:20

    Revision des Tierschutzgesetzes: Positives Echo in der Vernehmlassung

    Bern (ots) - Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des revidierten Tierschutzgesetzes erbrachte ein grundsätzlich positives Echo auf die meisten Vorschläge des Bundesrates. Einzig der Antrag, das Schächtverbot zu lockern, ergab fast durchgehend negative Stellungnahmen; das EVD hat am 13. März 2002 bekanntgegeben, dass es diesen Vorschlag nicht weiter verfolgen ...