Neukonzeption des Brennereiwesens
Bern (ots)
Aufwand für Landwirt/innen reduziert - Kontrolle einfacher
Die Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) hat in Zusammenarbeit mit Verbänden und Betroffenen eine neue Regelung für die Kontrolle der landwirtschaftlichen Brennereien erarbeitet. Das in Fachkreisen als neoBRava bekannte Projekt wird ab 1. Juli 2002 umgesetzt.
Das wichtigste Ziel des Neukonzepts ist die administrative Vereinfachung sowohl für die Landwirtinnen und Landwirte als auch die Verwaltung. Folgende Punkte wurden dabei überarbeitet:
- Die Zahl der Leiter/innen der Brennereiaufsichtsstellen (Bastleiter/innen) wird vermindert. - Formulare sind einfacher und übersichtlicher. - Die Vorgaben bei der Begrenzung der steuerfreien Eigenbedarfsmenge an Spirituosen sind einfacher und transparenter. - Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft wird intensiviert. Das BLW liefert der EAV die Stammdaten der landwirtschaftlichen Betriebe.
Im Rahmen der bestehenden Alkoholverordnung wird das Projekt neoBRava folgende Veränderungen realisieren:
Steuerfreien Eigenbedarf bei den Landwirt/innen
Wie bis anhin können Landwirt/innen für ihren persönlichen Gebrauch Spirituosen produzieren, die nicht versteuert werden müssen. Wie hoch der persönliche steuerfreie Verbrauch eines Landwirts ist, wird ganz klaren Kriterien unterstehen wie Fläche des Betriebs, Intensität der bewirtschafteten Kulturen, Personenzahl des Landwirtschaftsbetriebs sowie Anzahl Hochstammbäume.
Wie bis anhin werden Spirituosen der Landwirte und Landwirtinnen erst beim Verkauf oder der Betriebsaufgabe steuerpflichtig; die Lagerung ist also steuerfrei. Auf Wunsch können Landwirt/innen die Spirituosen denaturieren lassen. Denaturiert sind sie nicht mehr geniessbar und somit steuerfrei, so wie dies auch beim industriellen Sprit der Fall ist.
Kontrollbestimmungen und Abrechnungsverfahren
Landwirte mit einer durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge unter 100 Liter reinem Alkohol beziehen direkt beim Lohnbrenner eine Erklärung über die Herstellung von Spirituosen. Landwirte mit einer Brennerei beziehen dieses Formular bei dem ihnen zugeteilten Leiter der Brennereiaufsichtsstelle. Jeweils Mitte August erhalten alle Produzentinnen und Produzenten, die am Anfang des Brennjahrs über einen Spirituosenvorrat verfügten oder im abgelaufenen Brennjahr Spirituosen hergestellt haben oder herstellen liessen, eine Schlussabrechnung zugestellt. Auf Grund dieser Aufstellung muss dann der EAV lediglich gemeldet werden, wieviel Spirituosen am 1. Juli noch vorrätig waren und wieviel verkauft oder verschenkt worden ist. Auf Grund dieses Formulars erhalten jene, die Steuern bezahlen müssen, eine Rechnung - den anderen wird keine Schlussabrechnung mehr zugestellt. Die heutige grüne Brennkarte entfällt somit. Wer mehr als 100 Liter reinen Alkohols produziert, wird den Kontrollvorschriften der gewerblichen Produzent/innen gleichgestellt.
Brennereien werden plombiert
Ab Juli 2002 werden alle Brennereien plombiert, wie dies in vielen Ländern schon heute gemacht wird. Sobald der Landwirt brennen will, wendet er sich an den Leiter der Brennereiaufsichtsstelle, der die Brennerei entplombiert, die Rohstoffe kontrolliert und dem Landwirt das Formular zur «Erklärung über die Herstellung von Spirituosen» übergibt. Sobald der Brennvorgang beendet ist, wird die Brennerei wieder plombiert, die Menge der Spirituosen kontrolliert und das Formular der EAV geschickt.
Qualität durch konzentrierte Ausbildung
Damit das Projekt neoBRava einheitlich umgesetzt wird, ist die EAV bestrebt, alle an der Umsetzung beteiligten Mitarbeitenden sowie die Lohnbrenner/innen gezielt auszubilden. Die verschiedenen Branchenorganisationen werden anlässlich der Jahrestagungen informiert.
Steuerfreier Eigenbedarf (höchstmögliche Zuteilung) Fläche: 1 -5 ha = 5 Liter r.A. über 5 - 10 ha = 10 Liter r.A. über 10 ha = 15 Liter r.A. Personen: 2,5 Liter r.A. pro Person, die im Betrieb tätig ist. Maximal 15 Liter r.A. pro Betrieb. Hochstammbäume: 1 Liter r.A. pro 10 Hochstammbäume. Maximal 15 Liter r.A. pro Betrieb.
Kontakt:
EAV
Fritz Etter, Leiter Brennerei, Produktion und Veranlagung
Tel. +41 31 309 13 00;
Mobile +41 79 467 34 59
E-Mail: Fritz.Etter@eav.admin.ch
Hans-Peter Jorns, Projektleiter neoBRava
Tel. +41 31 309 14 17
E-Mail: Hans-Peter.Jorns@eav.admin.ch