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Bundesamt für Veterinärwesen

BVET: Einfuhrsperre für Vögel aus Belgien und den Niederlanden

(ots)

Nach der Ausweitung der Geflügelpest auf Belgien verbietet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die Ein- und Durchfuhr von Vögeln aus Belgien und den Niederlanden auch im Reisendenverkehr. Diese Massnahme tritt am Donnerstag 24. April 2003 in Kraft. Die kommerzielle Ein- und Durchfuhr von Geflügel aus diesen Ländern ist bereits unterbunden. Die von der Klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza) betroffenen Länder – die Niederlande und neu auch Belgien - haben bereits von sich aus alle Ausfuhren von Vögeln untersagt. Mit der weiteren Ausbreitung in den Niederlanden und dem Übergreifen auf Belgien hat nun aber die Seuche eine grössere Dimension erreicht, die neue Massnahmen rechtfertigt, um auch kleine Risiken auszuschliessen. Das BVET reagiert auf diese neue Lage mit einer vorübergehenden Ein- und Durchfuhrsperre von Vögeln aus Belgien und den Niederlanden im Reisendenverkehr per 24. April 2003. Diese Massnahme betrifft ausdrücklich nicht nur Geflügel, sondern alle Tierarten der Klasse Vögel – also beispielsweise auch Zier- und Heimvögel. Die kommerzielle Ein- und Durchfuhr von Geflügel war schon vorher unterbunden. BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst Auskunft: Jakob Schluep, Bewilligungen und Kontrollen, BVET 031 / 323 85 10

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