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Bundesamt für Veterinärwesen

BVET: Zweites Treffen des gemischten Veterinärausschusses: wichtiger Entscheid für Schweizer Landwirtschaft

(ots)

Der im Rahmen der Bilateralen Verträge mit der EU verankerte Gemischte Veterinärausschuss hat heute in Bern zum zweiten Male getagt und dabei einen wichtigen Entscheid für die Schweiz gefällt: Künftig sind für den Export von Milch und Milchprodukten in die EU keine Milchzeugnisse mehr nötig. Für den Export von Schweizer Käse – das wichtigste Exportprodukt der Schweizer Landwirtschaft! – bedeutet dies eine grosse Erleichterung.

Die mit der EU abgeschlossenen Bilateralen Verträge beinhalten im 
Landwirtschaftsabkommen auch einen Veterinäranhang. In diesem ist – 
analog wie in den anderen Abkommen – ein gemischter 
Veterinärausschuss vorgesehen, der für aktuelle Fragen im 
grenzüberschreitenden Verkehr von lebenden Tieren, Samen, Embryos, 
Milch und Milcherzeugnissen sowie tierischen Abfällen zuständig ist. 
Diese Bereiche können im Rahmen der Evolutivklausel weiterentwickelt 
und z.B. auf Fleisch ausgedehnt werden.
Abschaffung der Milchzeugnisse
Anlässlich des zweiten Treffens wurde sich der Gemischte 
Veterinärausschuss einig, dass aufgrund der festgeschriebenen 
Gleichwertigkeit (Äquivalenz) für Milch und Milchprodukte in der EU 
und der Schweiz die grenztierärztliche Untersuchung und die 
Milchzeugnisse abgeschafft werden. Die Schweiz verpflichtet sich im 
Gegenzug, Importe von Milch und Milcherzeugnissen aus Nicht-EU- 
Staaten systematisch zu kontrollieren. Dafür hat der Bundesrat am 9. 
April vorsorglich eine Änderung der entsprechenden Verordnung (EDAV) 
verabschiedet. Dieser Entscheid bedeutet insbesondere für den 
volkswirtschaftlich wichtigen Export von Schweizer Käse eine grosse 
Erleichterung.
Der Gemischte Veterinärausschuss besteht aus der Schweizer 
Delegation (zusammengesetzt aus VertreterInnen des Bundesamtes für 
Veterinärwesen BVET, der Schweizer Mission in Brüssel, des 
Integrationsbüros sowie weiteren interessierten Ämtern unter der 
Leitung von BVET-Direktor Hans Wyss) sowie der Delegation der EU 
(zusammengesetzt aus VertreterInnen der EU-Kommission, des EU-Rates 
und gewisser EU-Mitgliedstaaten). Ein drittes Treffen ist im 
November 2003 geplant.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft:
Hans Wyss, Leiter der Schweizer Delegation, 031 / 323 85 01
Thomas Jemmi, Verantwortlicher Internationales BVET, 031 / 323 85 31
Die geänderte Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr EDAV 
finden Sie im Internet unter
http://www.bvet.admin.ch/ein-
ausfuhr/d/gesetzgebung/030409_aend_edav.pdf (Linkende)

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