57. Tagung der Walfangkommission
(ots)66 Vertragsstaaten nahmen vom 20. bis zum 24. Juni 2005 an der 57. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) in Ulsan (Südkorea) teil. Die Schweiz war durch eine Zweierdelegation vertreten.
Seit Jahren besteht die IWC aus zwei Lagern mit weitgehend unvereinbaren Standpunkten: Einerseits aus Nationen, welche weiterhin ein Interesse haben, Wale zu bejagen und andererseits aus Nationen, welche einen Fang von Walen, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, grundsätzlich ablehnen. Dazwischen liegt eine Gruppe von Ländern - zu denen auch die Schweiz zählt - welche versuchen, zwischen den gegenseitigen Standpunkten vermittelnd zu wirken. In diesem Jahr waren die Kräfteverhältnisse in Folge des Beitritts von 9 Staaten erstmals ausgeglichen.
Diese Ausgangslage erschwert die Beschlussfassung. So wurde einerseits die Einrichtung neuer Schutzgebiete im Südatlantik und Südpazifik, aber andererseits auch die Lockerung des seit 1986 geltenden Moratoriums abgelehnt. Auch wurden keine Forschritte in Bezug auf die Fertigstellung und Inkraftsetzung eines griffigen Bewirtschaftungsschemas erzielt.
Für die Schweiz steht bei den Verhandlungen im Vordergrund, dass die IWC die Kontrolle über den Walfang tatsächlich wieder ausüben kann. Dies ist unter anderem durch die Ausweitung des wissenschaftlichen Walfangs zur Zeit in Frage gestellt. Die Schweiz setzt sich deshalb für die Einrichtung eines robusten Bewirtschaftungs- und Kontrollsystems (Revised Management Procedure) ein. Die IWC hat zwar an der Tagung beschlossen, die Arbeiten zur Annahme eines Bewirtschaftungssystems weiterzuführen. Gemäss dem Beschluss ist jedoch die von der Schweiz gewünschte prioritäre Behandlung der wichtigsten Punkte nicht vorgesehen, wodurch eine Einigung in naher Zukunft erschwert wird.
Neben dem Walfang bedrohen auch andere Faktoren wie die Verschmutzung der Weltmeere, Zusammenstösse mit Schiffen oder der ungewollte Beifang von Walen die Walbestände. Darüber herrschte an der IWC Einigkeit. Die Meinungen sind jedoch geteilt in der Frage, ob die IWC für diese Aspekte zuständig ist. Genauso bestreiten auch viele Staaten die Zuständigkeit der IWC, sich um Kleinwale zu kümmern.
Positive Entwicklungen sind beim an sich unbestrittenen Walfang durch Ureinwohner zu verzeichnen. Die betroffenen Gruppen bemühen sich zunehmend um tierschützerische Aspekte. Zudem verzichten die Grönländer bis 2007 freiwillig auf einen Teil der bewilligten Fangquote der im Bestand gefährdeten Finnwale.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst
Thomas Althaus, Leiter Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 85 08 Mathias Lörtscher, Artenschutz, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 81 59
Broschüre: Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (Hrsg: BVET 1996) www.bvet.admin.ch/news/shop/00007/00041/index.html?lang=de Internet: BVET:www.bvet.admin.ch/handel/00271/index.html?lang=de IWC: www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)