Importstopp wegen Geflügelpest gilt nun auch für Russland und Kasachstan
(ots)Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat den vor rund eineinhalb Jahren erlassenen Importstopp wegen der Geflügelpest in Asien, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza genannt, nun auch für Russland und Kasachstan in Kraft gesetzt. In den Ländern ist der gleiche Typ eines Geflügelpest-Erregers wie in den anderen Ländern Asiens aufgetreten. Die Erweiterung des Importstopps ist ein rein formeller Akt, da keine Produkte zwischen Russland, Kasachstan und der Schweiz gehandelt werden, über die der Geflügelpest-Erreger eingeschleppt werden könnte.
Mit der geänderten "Verordnung über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest" dürfen ab dem 12. August keine Vögel und deren Produkte wie Eier, Fleisch oder unbehandelte Federn aus Russland, Kasachstan, Nordkorea, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und der Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong) eingeführt werden. Dies gilt sowohl für den Handel wie für Privatpersonen.
Generell stufen Experten das Risiko, dass die Geflügelpest aus den betroffenen Ländern in die Schweizer Geflügelbestände eingeschleppt wird, als gering ein. Dies wurde an einem Treffen von Fachleuten der Vogelwarte Sempach, des nationalen Referenzzentrums für Geflügel- und Kaninchenkrankheiten und der Bundesämter für Gesundheit und Veterinärwesen deutlich. Möglich wäre eine Einschleppung über illegale Importe von Vögeln oder Geflügelprodukten. Hier sind alle aufgerufen, aus den betroffenen Ländern keine solchen Mitbringsel in die Schweiz zu schmuggeln. Aus Russland und Kasachstan ist auch eine Einschleppung über Zugvögel nicht völlig auszuschliessen. Den weiten Weg legen laut Vogelwarte Sempach vor allem Tafel- und Reiherenten zurück. Diese überwintern auf grösseren Gewässern in der Schweiz. Ein Kontakt zu Hühnerhaltungen ist laut Experten unwahrscheinlich, die Einschleppungsgefahr deshalb gering.
So unwahrscheinlich eine Einschleppung auch sein mag, auszuschliessen ist sie nicht. Die beste Vorbeugung sind aufmerksame Halterinnen und Halter von Geflügel. Sie sind aufgerufen, die üblichen Hygienemassnahmen konsequent umzusetzen und bei Verdacht auf Geflügelpest unverzüglich einen Tierarzt /eine Tierärztin zu kontaktieren. Das Bundesamt für Veterinärwesen wird die GeflügelhalterInnen in den kommenden Wochen erneut über Massnahmen zum Schutz ihrer Bestände und über die Symptome der Geflügelpest informieren.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und den aktuellen Verordnungstext finden Sie auf der Website des BVET (www.bvet.admin.ch) unter Tiergesundheit > Tierseuchen> Hochansteckende Seuchen > Klassische Geflügelpest.
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