Vogelgrippe : Vorläufiger Importstopp für Produkte aus Rumänien und Türkei
(ots)Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) untersagt vorläufig die Einfuhr von Geflügelprodukten aus Rumänien und der Türkei. Der Importstopp ist eine Vorbeugemassnahme für den Fall, dass sich die gemeldeten Verdachtsfälle von Vogelgrippe in diesen Ländern bestätigen.
Rumänien und die Türkei haben am Samstag Verdachtsfälle von Vogelgrippe gemeldet. Der Typ des Virus ist noch nicht bestimmt in einem Referenzlabor in Grossbritannien wird abgeklärt, ob es sich um den H5N1 Virus handelt, der zur Zeit in Asien auftritt, oder ob es ein anderer Erreger der Vogelgrippe ist.
Als Vorbeugemassnahme untersagt das BVET die Einfuhr von lebenden Vögeln, von Geflügelfleisch, Bruteiern und unbehandelten Federn aus den beiden Ländern, bis die Analyse-Resultate bekannt sind. Ziel dieser Massnahme ist es, das Einschleppen des Vogelgrippevirus in Schweizer Geflügelbestände zu verhindern. Bereits seit Januar 2004 gilt ein Importstopp für diejenigen asiatischen Länder, in denen Vogelgrippe auftritt.
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