Infos zum Freilandhaltungsverbot unter www.bvet.admin.ch
(ots)Hühner, Truten, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Emus für diese Vogelarten gilt ab heute das Freilandhaltungsverbot. Zudem müssen die Haltenden sich bis in einer Woche registriert haben. Viele Informationen dazu und zur Vogelgrippe allgemein finden sich auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch.
Die zahlreichen Anrufe auf der Hotline für Geflügelhaltende beim Bundesamt für Veterinärwesen zeigen, dass sich die Geflügelhaltenden intensiv auf das Freilandhaltungsverbot vorbereiten. Um einfache Lösungen für die Unterbringung der Tiere zu geben und die Regelung genauer zu erklären, hat das Bundesamt für Veterinärwesen zahlreiche Informationen auf der Website www.bvet.admin.ch aufgeschaltet. Diese Informationen erscheinen in den kommenden Tagen auch in Fachzeitschriften und gelangen über Verbände und Organisationen an die Geflügelhaltenden.
Die Hotline für Geflügelhaltende beim Bundesamt für Veterinärwesen ist von Montag bis Freitag, 9-19 Uhr, zu erreichen unter der Nummer 031 322 22 99.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst Auskunft: Franz Geiser, Kommunikation, 031 / 323 84 96