Vogelgrippe-Impfung von Zoovögeln
(ots)Eine Vogelgrippe-Impfung von Zoovögeln soll im Rahmen eines Forschungsprojekts geprüft werden. Dies hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) heute Dienstag zusammen mit KantonstierärztInnen und VertreterInnen von vier wissenschaftlichen geführten Zoos entschieden. Einen diesbezüglichen Antrag hatten die Zoos Basel, Zürich, Dählhölzli (Bern) und Goldau ans BVET gestellt. Impfungen gegen hochansteckende Tierseuchen wie die Vogelgrippe sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Die Europäische Union hat ihren Zoos die Impfung unter strengen Sicherheitsauflagen erlaubt.
Die vier wissenschaftlich geführten Zoos möchten mit der Impfung ihre seltenen und wertvollen Vögel schützen. Zur Zeit ist jedoch nicht klar, inwieweit die verfügbaren Impfstoffe den verschiedenen Vogelarten helfen. Die Zoos werden deshalb zusammen mit den Veterinärbehörden ein Forschungsprojekt erarbeiten, in dem die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung geklärt werden soll. Die Kosten des aufwändigen Projektes tragen die Zoos.
Schon jetzt ist klar, dass für dieses Forschungsprojekt sehr restriktive Bedingungen gelten werden. Die allenfalls geimpften Vögel müssen eindeutig gekennzeichnet werden und die Zoovögel müssen intensiv tierärztlich überwacht sein. Bei geimpften Tieren ist es möglich, dass sie zwar nicht an Vogelgrippe erkranken, das Virus aber dennoch aufnehmen und weitergeben können. Aus all den Gründen kommt eine Vogelgrippe-Impfung nur in den wissenschaftlich geführten Zoos in Frage.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst
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