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Bundesamt für Veterinärwesen

Vogelgrippe-Impfung von Zoovögeln

(ots)

Eine Vogelgrippe-Impfung von Zoovögeln soll im Rahmen eines Forschungsprojekts geprüft werden. Dies hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) heute Dienstag zusammen mit KantonstierärztInnen und VertreterInnen von vier wissenschaftlichen geführten Zoos entschieden. Einen diesbezüglichen Antrag hatten die Zoos Basel, Zürich, Dählhölzli (Bern) und Goldau ans BVET gestellt. Impfungen gegen hochansteckende Tierseuchen wie die Vogelgrippe sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Die Europäische Union hat ihren Zoos die Impfung unter strengen Sicherheitsauflagen erlaubt.

Die vier wissenschaftlich geführten Zoos möchten mit der Impfung 
ihre seltenen und wertvollen Vögel schützen. Zur Zeit ist jedoch 
nicht klar, inwieweit die verfügbaren Impfstoffe den verschiedenen 
Vogelarten helfen. Die Zoos werden deshalb zusammen mit den 
Veterinärbehörden ein Forschungsprojekt erarbeiten, in dem die 
Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung geklärt werden soll. Die 
Kosten des aufwändigen Projektes tragen die Zoos.
Schon jetzt ist klar, dass für dieses Forschungsprojekt sehr 
restriktive Bedingungen gelten werden. Die allenfalls geimpften 
Vögel müssen eindeutig gekennzeichnet werden und die Zoovögel müssen 
intensiv tierärztlich überwacht sein. Bei geimpften Tieren ist es 
möglich, dass sie zwar nicht an Vogelgrippe erkranken, das Virus 
aber dennoch aufnehmen und weitergeben können. Aus all den Gründen 
kommt eine Vogelgrippe-Impfung nur in den wissenschaftlich geführten 
Zoos in Frage.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation BVET, 031 / 323 84 96

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