Fünftes Treffen des Gemischten Veterinärausschusses der Schweiz und der EU in Brüssel
Bern (ots)
Die Erleichterungen im Handel mit Milch und Milchprodukten zwischen der Schweiz und der EU bleiben weiterhin in Kraft und können ab Ende 2006 auch auf Fleisch und Fleischprodukte ausgedehnt werden. Dies wird durch einen Beschluss des Gemischten Veterinärausschusses Schweiz-EU heute am 5. Treffen in Brüssel ermöglicht.
Konkret hat der Ausschuss die Äquivalenz des EG-Hygienerechts und des revidierten schweizerischen Lebensmittelrechts im bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verankert. Ab 1. Januar 2006 wird sowohl für die EG Mitgliedstaaten als auch für Drittstaaten, die Lebensmittel in die EU exportieren wollen, das revidierte EG-Hygienerecht gelten. Damit Exporte aus der Schweiz in die EU nach diesem Datum nicht erschwert oder gar verhindert werden, war es nötig, die schweizerischen Vorschriften anzupassen.
Die Voraussetzungen hierfür hat der Bundesrat am 23. November 2005 mit der Verabschiedung des Revisionspakets im Lebensmittelbereich geschaffen. Die Bundesämter für Gesundheit, Veterinärwesen und Landwirtschaft haben diese Rechtsangleichung innerhalb von nur einem Jahr verwirklicht. Dank diesen Anstrengungen konnten nun BVET Direktor Hans Wyss und die stellvertretende EU Generaldirektorin Jaana Husu Kallio einen Beschluss unterzeichnen, der die Basis für erleichterten Handel mit Milch und Milchprodukten sowie zukünftig mit allen Lebensmitteln tierischer Herkunft, bildet.
Weitere Traktanden des Gemischten Veterinärausschusses befassen sich mit der Verpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit. Dies zum Beispiel im Bereich der Tierseuchenüberwachung und der Lebensmittelsicherheit.
Der Gemischte Veterinärausschuss behandelt Fragen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen im Rahmen des Veterinäranhangs. Dieser ist Teil des Landwirtschaftsabkommen der mit der EU abgeschlossenen Bilateralen Verträge.
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