Bekanntmachung der Stimmrechte, Fristen und Verhandlungstermine zum Beschluss des Neustrukturierungsplans im Rahmen der Umstrukturierung von Federal-Mogul Corporation, T&N Limited und Konzerngesellschaften nach Chapter 11
Southfield, Michigan (ots/PRNewswire)
Wie die Federal-Mogul Corporation bekannt gab, wurde die Offenbarungserklärung mit der Beschreibung des dritten ergänzten gemeinsamen Neustrukturierungsplans ("Plan") für die Federal-Mogul Corporation und für bestimmte ihrer Konzerngesellschaften in den USA und Grossbritannien/Nordirland ("Schuldner") vom United States Bankruptcy Court for the District of Delaware genehmigt. Durch die Genehmigung der Offenbarungserklärung und der dazugehörigen Unterlagen wird den Schuldnern die Berechtigung erteilt, sich um die Stimmen der Gläubiger und Anteilshaber zum Plan zu bemühen.
Als Frist für den Eingang von Stimmzetteln zur Annahme oder Ablehnung des Plans bei Gericht hat das Insolvenzgericht den 3. November 2004 16.00h US Eastern Time (= 22.00h MEZ) festgesetzt. Jede Person mit Forderungen gegen die Schuldner, insbesondere mit Ansprüchen, welche sich auf den Kontakt mit oder die Gefährdung durch von den Schuldnern hergestelltem, vertriebenem, verkauftem oder in deren Besitz befindlichem Asbest oder entsprechenden asbesthaltigen Produkten beziehen, kann zu dem Plan ihre Stimme abgeben. Den Anspruchstellern wird empfohlen, den Plan und die Offenlegungserklärung sorgfältig zu lesen, insbesondere die Angaben über die Auswirkungen der Umstrukturierung auf ihre Rechte. Bei einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2004 wird das Insolvenzgericht über die Annahme des Plans entscheiden.
Eckpunkte des Plans
Der Plan sieht die Zahlung von Ansprüchen gegen die Schuldner und von Anteilen an ihnen vor. Weiters schlägt der Plan die Einrichtung eines Treuhandfonds vor, aus welchem Ansprüche aus Körperverletzung oder schuldhaft verursachten Todesfällen in Verbindung mit von den Schuldnern hergestelltem, vertriebenem, verkauftem oder in deren Besitz befindlichem Asbest oder entsprechenden asbesthaltigen Produkten bezahlt werden sollen. Sollte der Plan angenommen und bestätigt werden, dann würden sämtliche Ansprüche aus Körperverletzung oder schuldhaft verursachten Todesfällen an den Treuhandfonds kanalisiert. Eine Geltendmachung von Ansprüchen in Zusammenhang mit Asbest direkt bei den Schuldnern wäre dann für immer ausgeschlossen.
Ansprüche aus Körperverletzung oder schuldhaft verursachtem Tod in Verbindung mit Asbest
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Einreichung eines Anspruchs aus Körperverletzung oder schuldhaft verursachtem Tod in Verbindung mit Asbest beim Insolvenzgericht nicht erforderlich. Für die Abgabe der Stimmen von Anspruchstellern aus Körperverletzung oder schuldhaft verursachtem Tod in Verbindung mit Asbest hat das Insolvenzgericht spezielle Verfahren festgelegt. Anwälte der Anspruchsteller können im Namen ihrer Klienten über den Plan abstimmen, wenn sie von ihren Klienten dazu ordnungsgemäss ermächtigt sind.
Abstimmung über oder Einspruch gegen den Plan
Unabhängig davon, ob Anspruchsteller ihre Stimme zu dem Plan abgeben, kann er sich auf die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte auswirken. Ein Stimmzettel für die Stimmabgabe zum Plan kann per Post, per Telefon oder über das Internet, wie weiter unten beschrieben, angefordert werden. Auch Informationen zur Unterstützung der Anspruchsteller bei ihrer Entscheidungsfindung sind erhältlich.
Die Frist für die Stimmabgabe zum Plan ist der 3. November 2004, 16.00h US Eastern Time (= 22.00h MEZ). Damit ein Stimmzettel gültig ist, muss er spätestens zum oben genannten Zeitpunkt beim Abstimmungsagenten an einer der folgenden Adressen eingegangen sein:
Zustellung per Post:
The Garden City Group, Inc.
Federal-Mogul Ballot Processing
PO Box 8872
Melville, NY 11747-8872 USA
ODER
Zustellung per Kurierdienst oder persönliche Übergabe:
The Garden City Group, Inc.
Federal-Mogul Ballot Processing
105 Maxess Road
Melville, NY 11747 USA
ODER
Federal-Mogul Ballot Processing
c/o Corporate Mailing Matters
Clipper House
32 Mastmaker Court
Mastmaker Road
London E14 9UB United Kingdom
Federal-Mogul Corporation und T&N Limited sind zwei von 157 Konzerngesellschaften, welche Teil des Neustrukturierungsverfahrens Federal-Mogul sind. Bei 134 (einhundertvierunddreissig) von ihnen handelt es sich um Gesellschaften nach den Gesetzen von Grossbritannien und Nordirland; sie sind Teil des dortigen Insolvenzverwaltungsverfahrens. Eine Stimme für oder gegen die Annahme des Plans gilt auch stellvertretend als Votum in bestimmten Angelegenheiten des Insolvenzverwaltungsverfahrens in Grossbritannien/Nordirland.
Einsprüche gegen den Plan sind schriftlich einzureichen und müssen, damit sie in Erwägung gezogen werden können, bis spätestens 3. November 2004 16.00h US Eastern Time (= 22.00h MEZ) eingehen. Einsprüche sind an folgende Anschrift zu richten: Clerk of the Bankruptcy Court, United States Bankruptcy Court for the District of Delaware, 824 Market Street, 3rd Floor, Wilmington, Delaware 19801 USA.
Mündliche Verhandlung über den Plan
Das Insolvenzgericht hat die mündliche Verhandlung über den Plan für den 9. Dezember 2004, 10.00h US Eastern Time, im Clarkson S. Fisher U.S. Courthouse, 402 East State Street, Courtroom 4, Trenton, New Jersey 08608 USA angesetzt; den Vorsitz führt Richter Raymond T. Lyons, Insolvenz-Bundesrichter. Anspruchsteller können der Verhandlung beiwohnen, müssen dies aber nicht.
Die Verhandlung über die Annahme oder Ablehnung des Plans kann ohne weitere Ankündigung fallweise verschoben werden. Bei einer Verschiebung der Verhandlung wird ein neuer Termin für die Verhandlung über die Annahme oder Ablehnung des Plans im Internet unter http://www.fmoplan.com bekannt gegeben.
Zusätzliche Information
An alle uns bekannten Personen mit Ansprüchen gegen die Schuldner oder an ihre Anwälte ergehen folgende Unterlagen: Eine detaillierte Mitteilung, die so genannte Offenbarungserklärung, in welcher der Plan beschrieben ist, eine Ausfertigung des Plans selbst sowie Material zur Stimmabgabe, das so genannte Stimmenwerbungspaket.
Weitergehende Information (insbesondere Kopien des Plans und der Offenbarungserklärung) sind vom Anstimmungsagenten des Schuldners unter der Telefonnummer +1-941-906-4604 oder auf der Federal-Mogul Reorganization Website unter http://www.fmoplan.com erhältlich. Auch eine vollständige Aufstellung der in der Umstrukturierung des Schuldners involvierten Gesellschaften ist auf dieser Website erhältlich; sie kann ebenso beim Abstimmungsagenten unter der oben angegebenen Telefonnummern oder den obigen Adressen angefordert werden.
Informationen zu Federal-Mogul
Federal-Mogul ist ein führender globaler Lieferant mit einer ausserordentlich umfangreichen Palette von Qualitätsprodukten, zuverlässigen Marken und kreativen Lösungen für die Kraftfahrzeugindustrie und für andere Branchen. Mit Hilfe seiner Kompetenz in Technik und Material, eigenentwickelten Technologien, mit seiner Herstellungserfahrung, Flexibilität in der Verteilung und seiner Marketingstärke schafft das Unternehmen Werte für seine Teilhaber und übertrifft die Erwartungen seiner Kunden.
Federal-Mogul mit Sitz in Southfield im US-Bundesstaat Michigan wurde im Jahr 1899 in Detroit gegründet und beschäftigt heute mehr als 45.000 Mitarbeiter in 29 Ländern. Am 1. Oktober 2001 beschloss Federal-Mogul eine Abtrennung der Verbindlichkeiten aus dem Asbestgeschäft von seinem echten Potenzial und stellte in den USA einen freiwilligen Antrag auf finanzielle Umstrukturierung unter Chapter 11 des Insolvenzgesetzes; in Grossbritannien/Nordirland wurde ein Insolvenzverwaltungsverfahren eingeleitet. Nähere Informationen über Federal-Mogul finden Sie auf der Website des Unternehmens unter http://www.federal-mogul.com.
Pressekontakt:
Gina Ziegler, The Garden City Group, Inc.+1-941-906-4621, oder
Gina_Ziegler@gardencitygroup.com