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Federal Mogul Corp

Bekanntmachung der Stimmrechte, Fristen und Verhandlungstermine zum Beschluss des Neustrukturierungsplans im Rahmen der Umstrukturierung von Federal-Mogul Corporation, T&N Limited und Konzerngesellschaften nach Chapter 11

Southfield, Michigan (ots/PRNewswire)

Wie die Federal-Mogul
Corporation bekannt gab, wurde die Offenbarungserklärung mit der
Beschreibung des dritten ergänzten gemeinsamen
Neustrukturierungsplans ("Plan") für die Federal-Mogul Corporation
und für bestimmte ihrer Konzerngesellschaften in den USA und
Grossbritannien/Nordirland ("Schuldner") vom United States Bankruptcy
Court for the District of Delaware genehmigt. Durch die Genehmigung
der Offenbarungserklärung und der dazugehörigen Unterlagen wird den
Schuldnern die Berechtigung erteilt, sich um die Stimmen der
Gläubiger und Anteilshaber zum Plan zu bemühen.
Als Frist für den Eingang von Stimmzetteln zur Annahme oder
Ablehnung des Plans bei Gericht hat das Insolvenzgericht den 3.
November 2004 16.00h US Eastern Time (= 22.00h MEZ) festgesetzt. Jede
Person mit Forderungen gegen die Schuldner, insbesondere mit
Ansprüchen, welche sich auf den Kontakt mit oder die Gefährdung durch
von den Schuldnern hergestelltem, vertriebenem, verkauftem oder in
deren Besitz befindlichem Asbest oder entsprechenden asbesthaltigen
Produkten beziehen, kann zu dem Plan ihre Stimme abgeben. Den
Anspruchstellern wird empfohlen, den Plan und die
Offenlegungserklärung sorgfältig zu lesen, insbesondere die Angaben
über die Auswirkungen der Umstrukturierung auf ihre Rechte. Bei einer
mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2004 wird das Insolvenzgericht
über die Annahme des Plans entscheiden.
Eckpunkte des Plans
Der Plan sieht die Zahlung von Ansprüchen gegen die Schuldner und
von Anteilen an ihnen vor. Weiters schlägt der Plan die Einrichtung
eines Treuhandfonds vor, aus welchem Ansprüche aus Körperverletzung
oder schuldhaft verursachten Todesfällen in Verbindung mit von den
Schuldnern hergestelltem, vertriebenem, verkauftem oder in deren
Besitz befindlichem Asbest oder entsprechenden asbesthaltigen
Produkten bezahlt werden sollen. Sollte der Plan angenommen und
bestätigt werden, dann würden sämtliche Ansprüche aus
Körperverletzung oder schuldhaft verursachten Todesfällen an den
Treuhandfonds kanalisiert. Eine Geltendmachung von Ansprüchen in
Zusammenhang mit Asbest direkt bei den Schuldnern wäre dann für immer
ausgeschlossen.
Ansprüche aus Körperverletzung oder schuldhaft verursachtem Tod in
Verbindung mit Asbest
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Einreichung eines Anspruchs
aus Körperverletzung oder schuldhaft verursachtem Tod in Verbindung
mit Asbest beim Insolvenzgericht nicht erforderlich. Für die Abgabe
der Stimmen von Anspruchstellern aus Körperverletzung oder schuldhaft
verursachtem Tod in Verbindung mit Asbest hat das Insolvenzgericht
spezielle Verfahren festgelegt. Anwälte der Anspruchsteller können im
Namen ihrer Klienten über den Plan abstimmen, wenn sie von ihren
Klienten dazu ordnungsgemäss ermächtigt sind.
Abstimmung über oder Einspruch gegen den Plan
Unabhängig davon, ob Anspruchsteller ihre Stimme zu dem Plan
abgeben, kann er sich auf die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte
auswirken. Ein Stimmzettel für die Stimmabgabe zum Plan kann per
Post, per Telefon oder über das Internet, wie weiter unten
beschrieben, angefordert werden. Auch Informationen zur Unterstützung
der Anspruchsteller bei ihrer Entscheidungsfindung sind erhältlich.
Die Frist für die Stimmabgabe zum Plan ist der 3. November 2004,
16.00h US Eastern Time (= 22.00h MEZ). Damit ein Stimmzettel gültig
ist, muss er spätestens zum oben genannten Zeitpunkt beim
Abstimmungsagenten an einer der folgenden Adressen eingegangen sein:
Zustellung per Post:
The Garden City Group, Inc.
Federal-Mogul Ballot Processing
PO Box 8872
Melville, NY 11747-8872 USA
ODER
Zustellung per Kurierdienst oder persönliche Übergabe:
The Garden City Group, Inc.
Federal-Mogul Ballot Processing
105 Maxess Road
Melville, NY 11747 USA
ODER
Federal-Mogul Ballot Processing
c/o Corporate Mailing Matters
Clipper House
32 Mastmaker Court
Mastmaker Road
London E14 9UB United Kingdom
Federal-Mogul Corporation und T&N Limited sind zwei von 157
Konzerngesellschaften, welche Teil des Neustrukturierungsverfahrens
Federal-Mogul sind. Bei 134 (einhundertvierunddreissig) von ihnen
handelt es sich um Gesellschaften nach den Gesetzen von
Grossbritannien und Nordirland; sie sind Teil des dortigen
Insolvenzverwaltungsverfahrens. Eine Stimme für oder gegen die
Annahme des Plans gilt auch stellvertretend als Votum in bestimmten
Angelegenheiten des Insolvenzverwaltungsverfahrens in
Grossbritannien/Nordirland.
Einsprüche gegen den Plan sind schriftlich einzureichen und
müssen, damit sie in Erwägung gezogen werden können, bis spätestens
3. November 2004 16.00h US Eastern Time (= 22.00h MEZ) eingehen.
Einsprüche sind an folgende Anschrift zu richten: Clerk of the
Bankruptcy Court, United States Bankruptcy Court for the District of
Delaware, 824 Market Street, 3rd Floor, Wilmington, Delaware 19801
USA.
Mündliche Verhandlung über den Plan
Das Insolvenzgericht hat die mündliche Verhandlung über den Plan
für den 9. Dezember 2004, 10.00h US Eastern Time, im Clarkson S.
Fisher U.S. Courthouse, 402 East State Street, Courtroom 4, Trenton,
New Jersey 08608 USA angesetzt; den Vorsitz führt Richter Raymond T.
Lyons, Insolvenz-Bundesrichter. Anspruchsteller können der
Verhandlung beiwohnen, müssen dies aber nicht.
Die Verhandlung über die Annahme oder Ablehnung des Plans kann
ohne weitere Ankündigung fallweise verschoben werden. Bei einer
Verschiebung der Verhandlung wird ein neuer Termin für die
Verhandlung über die Annahme oder Ablehnung des Plans im Internet
unter http://www.fmoplan.com bekannt gegeben.
Zusätzliche Information
An alle uns bekannten Personen mit Ansprüchen gegen die Schuldner
oder an ihre Anwälte ergehen folgende Unterlagen: Eine detaillierte
Mitteilung, die so genannte Offenbarungserklärung, in welcher der
Plan beschrieben ist, eine Ausfertigung des Plans selbst sowie
Material zur Stimmabgabe, das so genannte Stimmenwerbungspaket.
Weitergehende Information (insbesondere Kopien des Plans und der
Offenbarungserklärung) sind vom Anstimmungsagenten des Schuldners
unter der Telefonnummer +1-941-906-4604 oder auf der Federal-Mogul
Reorganization Website unter http://www.fmoplan.com erhältlich. Auch
eine vollständige Aufstellung der in der Umstrukturierung des
Schuldners involvierten Gesellschaften ist auf dieser Website
erhältlich; sie kann ebenso beim Abstimmungsagenten unter der oben
angegebenen Telefonnummern oder den obigen Adressen angefordert
werden.
Informationen zu Federal-Mogul
Federal-Mogul ist ein führender globaler Lieferant mit einer
ausserordentlich umfangreichen Palette von Qualitätsprodukten,
zuverlässigen Marken und kreativen Lösungen für die
Kraftfahrzeugindustrie und für andere Branchen. Mit Hilfe seiner
Kompetenz in Technik und Material, eigenentwickelten Technologien,
mit seiner Herstellungserfahrung, Flexibilität in der Verteilung und
seiner Marketingstärke schafft das Unternehmen Werte für seine
Teilhaber und übertrifft die Erwartungen seiner Kunden.
Federal-Mogul mit Sitz in Southfield im US-Bundesstaat Michigan
wurde im Jahr 1899 in Detroit gegründet und beschäftigt heute mehr
als 45.000 Mitarbeiter in 29 Ländern. Am 1. Oktober 2001 beschloss
Federal-Mogul eine Abtrennung der Verbindlichkeiten aus dem
Asbestgeschäft von seinem echten Potenzial und stellte in den USA
einen freiwilligen Antrag auf finanzielle Umstrukturierung unter
Chapter 11 des Insolvenzgesetzes; in Grossbritannien/Nordirland wurde
ein Insolvenzverwaltungsverfahren eingeleitet. Nähere Informationen
über Federal-Mogul finden Sie auf der Website des Unternehmens unter
http://www.federal-mogul.com.

Pressekontakt:

Gina Ziegler, The Garden City Group, Inc.+1-941-906-4621, oder
Gina_Ziegler@gardencitygroup.com