Die Ausschreibung der neuen Grundversorgungskonzession ist um mindestens zwei Jahre zu verschieben
Bern (ots)
Mit Schreiben vom 5. April 2001 hatte das UVEK zu einer Stellungnahme zur Revision der Verordnungsbestimmungen bezüglich der Grundversorgung mit Fernmeldediensten eingeladen. Gestützt auf die revidierte Verordnung soll im Herbst eine Ausschreibung für die neue Grundversorgungskonzession durchgeführt werden.
Der VIT erachtet die Voraussetzungen für eine Ausschreibung unter Wettbewerbsbedingungen, wie sie das Fernmeldegesetz eigentlich vorsieht, als zur Zeit nicht gegeben. In Anbetracht des Umstandes, dass Swisscom nach wie vor über ein Monopol im Anschlussnetz verfügt, ist sie als neue Grundversorgungskonzessionärin bereits gesetzt. Keine andere Fernmeldedienstanbieterin als die Swisscom ist heute in der Lage, die Anforderungen an die Grundversorgungskonzessionärin in Bezug auf die flächendeckende Erschliessung mit Hausanschlüssen zu erfüllen. Unter diesen Voraussetzungen ist das Ausschreibungsprozedere nichts anderes als eine aufwändige Alibiübung.
Nur mit einem funktionierenden Wettbewerb, der mehrere Bewerberinnen für die Grundversorgung hervorbringt, können die im Fernmeldegesetz mit einer Ausschreibung verbundenen Ziele erreicht werden. Erklärtermassen soll diejenige Bewerberin den Zuschlag bekommen, welche die Dienste der Grundversorgung mit der grösstmöglichen Effizienz und den kleinsten Investitionsbeiträgen erbringen kann.
Ohne Wettbewerbsdruck im Rahmen der Ausschreibung ist bereits jetzt klar absehbar, dass die Swisscom übermässige Investitionsbeiträge in Rechnung stellen wird, die nicht richtig überprüft werden können. Dafür werden am Schluss einmal mehr die Konsumentinnen und Konsumenten zur Kasse gebeten.
Der VIT fordert daher eine Verlängerung der heutigen Regelung der Grundversorgung um mindestens zwei Jahre zu den aktuell geltenden Bedingungen. Dies gibt die Möglichkeit, um die Voraussetzungen für eine echte Ausschreibung im Sinne des Fernmeldegesetzes zu schaffen. Dazu gehört, den Fernmeldedienstanbieterinnen unverzüglich den Zugang zu den heute von Swisscom zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten monopolisierten Hausanschlüssen zu ermöglichen, damit sich wirksamer Wettbewerb im Anschlussnetz einstellen kann und sich dannzumal mehrere Bewerberinnen (und nicht nur die Swisscom) für eine Grundversorgungskonzession interessieren können.
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