Stolpersteine auf dem Weg zur Entbündelung der letzten Meile
Bern (ots)
Der VIT als Branchenverband der neuen Telekom-Anbieter bedauert zutiefst den neuesten Entscheid der ComCom. Jetzt ist der Ball beim Bundesrat.
Der Entscheid der Kommunikationskommission (ComCom) im Verfahren von sunrise TDC Switzerland AG (sunrise) gegen Swisscom ist nun bekannt.
Der Verband Inside Telecom (VIT), welcher als Schweizer Branchenverband die Interessen der neuen wesentlichen Telecom-Anbieter vertritt (sunrise, T-Systems Multilink, Orange, MCI WorldCom, KPNQwest, Cable & Wireless etc.) bedauert zutiefst den Ausgang des Verfahrens. Die Ablehnung der Entbündelung der letzten Meile bedeutet eine weiterhin massive Schlechterstellung der neuen Telecom-Anbieter im Vergleich zu Swisscom. Dies hat sich mit dem Urteil des Bundesgerichtes vom 3. Oktober 2001 im Fall Commcare bereits abgezeichnet. Dieses Urteil hat den allen bekannten Niedergang der Commcare zur Folge gehabt. Der neueste Entscheid schädigt die Schweizer Konsumenten/Konsumentinnen und Unternehmen massiv, können diese doch ihre Telecom-Dienstleistungen auch künftig nur von der Monopolistin in der letzten Meile beziehen. Es wird den Schweizer Kunden im Bereich des schnellen Internet-Zuganges nämlich nur ein Dienst (ADSL) mit von Swisscom diktiertem Umfang und massiv überhöhten Preisen angeboten. Dieses Verhalten ist mittel- bis langfristig volkswirtschaftlich schädlich, auch wenn es kurzfristig zum Vorteil für die Swisscom und damit für den Bund als deren Mehrheitsaktionär ist.
sunrise verlangte im nun entschiedenen Verfahren von Swisscom die Entbündelung der letzten Meile zu fairen Bedingungen, das heisst, den Zugang zu den Hausanschlüssen, um den Haushalten und Unternehmen preisgünstigere, vielfältige, innovative und auf die Kunden zugeschnittene Dienstleistungen in den Bereichen Telefonie und Datenübermittlung (Internet) anzubieten. Folge davon ist, dass die Haushalte und Unternehmen für diese Swisscom-Dienstleistungen von der Ortszentrale bis zu ihnen wegen fehlenden Alternativangeboten überhöhte Preise bezahlen. Wegen des fehlenden Konkurrenzdruckes gibt es für die Swisscom auch überhaupt keine Veranlassung, neue und wichtige Technologien und Dienstleistungen rasch und preisgünstig einzuführen.
Wie die ComCom nun aber darlegt, konnte sie die berechtigten Begehren von sunrise nicht gutheissen, da ihr durch das Urteil des Bundesgerichtes im Fall Commcare die Hände gebunden sind. Dadurch wurde die ComCom gezwungen, ihrerseits im Rahmen des vom Bundesgericht festgelegten rechtlichen Entscheidungsspielraumes zu entscheiden und die Entbündelung abzulehnen.
Im umliegenden Ausland ist die Entbündelung längst gesetzlich festgeschrieben. Da sich die Schweiz in diesem Bereich nun auf einem rechtlichen Sonderweg bzw. einer Sackgasse befindet, sind gravierende Nachteile für die Schweiz, durch den Rückzug oder den Niedergang (z.B. Nextra) von Telecom-Firmen und Investoren, vorgezeigt. Damit nicht genug. Die international klar nicht konkurrenzfähigen Preise für Datendienste (namentlich für den schnellen Internet-Zugang) bewirken einen gewichtigen Standortnachteil für KMUs in der Schweiz, was zu entsprechenden Steuerausfällen führen wird.
Diese Situation ist umso unverständlicher, als der Bund die Entwicklung der Informationsgesellschaft (e-government, e-voting, Zugang der Schulen zum Internet etc.) einerseits ausdrücklich fördern will, andererseits jedoch die Entbündelung als wesentliche Voraussetzung dazu noch nicht gewährt wird.
Es steht fest, dass die Schweiz sich mit der fehlenden Entbündelung im übrigen auch eine Verletzung der von ihr im Rahmen der WTO eingegangen Verpflichtungen zur Öffnung des Marktzugangs für Telekommunikationsdienstleistungen zu Schulden kommen lässt.
Der VIT bedauert - zusammen mit der ComCom und den Schweizer Konsumenten von Telecomdienstleistungen, welche nun im Hausanschluss der Macht der Swisscom ausge-liefert sind - den Ausgang des Verfahrens und bedankt sich bei der ComCom, die untrag-bare Situation - nicht zuletzt verursacht durch das erwähnte Bundesgerichtsurteil und die Verzögerungstaktik der Swisscom - mit klaren Worten aufgezeichnet zu haben.
Wie weiter?
Auch hier zeigt die ComCom klar den weiteren Weg auf: Da das Bundesgericht selber nicht entscheiden wollte, kann und darf es auch die ComCom nicht. Jetzt ist es in erster Linie am Bundesrat, das Monopol der Swisscom fernmelderechtskonform zu beenden und den neuen Telecom-Anbietern und damit den Konsumenten im Rahmen einer Verordnungsrevision die Entbündelung zu gewähren. Der VIT wünscht vom Bundesrat ein transparentes, interessenneutrales und insbesondere rasches Handeln, trotz aller Drohgebärden der vom Bund nach wie vor zu 65% beherrschten Swisscom, welche ihre Verzögerungstaktik ansonsten ungebremst fortsetzen kann und wird. Andernfalls hat die Regierung die bevorstehenden massiven volkswirtschaftlichen Nachteile zu verantworten.
Und sollte der Bundesrat als Mehrheitsaktionär der Swisscom, bei einem allfälligen Verkauf der Swisscom-Aktien nur seine eigenen Interessen bzw. den möglichst hohen Gewinn im Auge haben, dann verkennt er seine politische Verpflichtung, den Wirtschaftsstandort Schweiz für viele kleinere Unternehmen und die Interessen der Schweizer Konsumenten vor seine eigenen rein finanzpolitischen Überlegungen zu stellen. Der VIT geht jedoch davon aus, dass der Bundesrat der Versuchung, nur eine einzige Interessenposition zu berücksichtigen, effizient zum Wohle der Gesamtheit widerstehen wird.
Weiter geht der VIT davon aus, dass auch die Medien die Aussagen der Swisscom, welche diese wie es scheint als Schutzbehauptung zur Beibehaltung des Monopols vorbringt, klar analysieren werden. So etwa sagt die Swisscom, in einen schnellen Internet-Zugang intensiv investieren zu wollen. Mangels Alternativangeboten kann die Swisscom nun aber anbieten, was sie will, zum vom ihr gewünschten Preis; der Verweis auf alternative Technologien, durch welche die letzte Meile umgangen werden könnte (wie zum Beispiel WLL), ist eine reine Farce und wurde denn auch von der Wettbewerbskommission in ihrem Gutachten nicht ernst genommen, die die Marktbeherrschung der Swisscom in diesem Bereich klar und in aller Deutlichkeit festgehalten hat und auch für die absehbare Zukunft keinen potentiellen Wettbewerb hat erkennen können. Weder Preis, noch Qualität, noch Vielfalt der Dienstleistungen dürfen nach der heutigen Rechtslage jedoch durch Mitbewerber mitbestimmt oder sogar angeboten werden; einzig der Wiederverkauf von Diensten, die durch Swisscom definiert werden und deren Preis ebenfalls von Swisscom festgelegt wird, ist möglich. Eine weitere Aussage der Swisscom, wonach sie durch die Entbündelung benachteiligt werde, ist unzutreffend, da sie für die Zurverfügungstellung der Anschlussleitungen in der letzten Meile durch die anderen Telekom-Anbieter angemessen entschädigt werden wird, genau so, wie dies bis jetzt im Bereich der Sprachtelefonie der Fall ist. Immer wieder ist in diesem Zusmmenhang das Argument zu hören, Swisscom hätte keine Anreize mehr um in die Infrastruktur zu investieren. Das wird jedoch gerade nicht verlangt. Die neuen Telecom-Anbieter wünschen nichts anderes, als die bestehende, zum Teil sehr alte Infrastruktur zu nutzen und mittels neuer Technologie (xDSL) kostengünstig an die Anfordernisse unserer Zeit anzupassen. Die Duplizierung der Infrastruktur soll im Interesse der Kunden eben gerade vermieden werden. Zudem stellt sich die Swisscom bereits jetzt gegen den Vorschlag der ComCom, die Entbündelung durch den Bundesrat einzuführen. Somit spielt sie einmal mehr den Joker der Verzögerungstaktik.
Kontakt:
Verband Inside Telecom (VIT)
Schosshaldenstrasse 32, 3000 Bern 32
Dr. Ursula Widmer, Geschäftsführerin VIT
Tel.: +41-(0)31-351'66'36
Fax: +41-(0)31-351'66'50
E-Mail: info@vit.ch
Internet://www.vit.ch
Ansprechpartner:
Ursula Widmer, Geschäftsführerin VIT, Tel.: +41-(0)31-351'66'36
Beat Moser, sunrise TDC Switzerland AG, Tel.: +41-(0)1-300'49'43
Daniel von Arx, KPNQwest (Switzerland) AG, Tel.: +41-(0)1-439'42'02
Peter Schöpfer, T-Systems Schweiz AG, Tel.: +41-(0)62-916'02'02
Walter Hediger, MCI WorldCom AG, Tel.: +41-(0)1-580'85'32
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