Bundesgerichtsentscheid stoppt die rasche Schaffung von flächendeckendem Wettbewerb auf dem Verordnungsweg: sunrise bedauert die verpasste Chance zur beschleunigten Öffnung der letzten Meile
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Zürich (ots)
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die revidierte Fernmeldienstverordnung (FDV) als gesetzliche Grundlage für die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses nicht ausreicht. sunrise bedauert diesen für den gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz nachteiligen Entscheid, der im Resultat im Widerspruch zum Liberalisierungswillen von Legislative und Exekutive steht. Das Bundesgericht stellt die Notwendigkeit zur Öffnung der letzten Meile explizit nicht in Frage. Dem Ständerat obliegt nun die Verantwortung, mit einer schnellen und umfassenden Öffnung der letzten Meile für einen flächendeckenden Wettbewerb zu sorgen.
Der vollständig entbündelte sowie der gemeinsame Zugang zum Teilnehmeranschluss kann nach dem jüngsten Entscheid des Bundesgerichts nur über eine Revision des Fernmeldegesetztes erreicht werden. Im Gegensatz zu namhaften Rechtsexperten sowie insbesondere dem Bundesrat und der ComCom sieht das Bundesgericht in der seit dem 1. April 2003 geltenden FDV keine ausreichende Grundlage zur Öffnung der letzten Meile. In der Folge wurde die ComCom angewiesen, das auf die revidierte FDV gestützte Interkonnektionsgesuch von sunrise vom 29. Juli 2003 betreffend vollständig entbündelten und gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss aus den genannten formellen Gründen abzuweisen. Zur grundsätzlichen Notwendigkeit einer Öffnung der letzten Meile hat sich das Bundesgericht nicht geäussert. Diese gilt denn auch nach wie vor als unbestritten. Nicht betroffen von diesem Urteil sind auch die von sunrise zeitgleich eingereichten Gesuche betreffend Mietleitungen und schnellem Bitstrom-Zugang. Diese beiden Verfahren sind zurzeit noch vor der ComCom hängig.
Politik und Wirtschaft für flächendeckende Entbündelung
Dass ein nachhaltiger Wettbewerb bei den Teilnehmeranschlüssen Investitionen und Innovationen fördert und damit zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz beiträgt, ist in breiten Kreisen unbestritten. Erst im Oktober dieses Jahres hat sich der Nationalrat für eine rasche und umfassende Öffnung des Monopol- Anschlussnetzwerks der Swisscom ausgesprochen. Nach dem jüngsten Bundesgerichtsentscheid ist es nun umso wichtiger, dass die eingeleitete Revision des Fernmeldegesetzes vom Ständerat so rasch wie möglich zu Ende geführt wird. Nur so lassen sich andauernde Nachteile für die Schweizer Wirtschaft und eine Gefährdung von Arbeitsplätzen begrenzen sowie insbesondere die Diskriminierung der Randregionen und KMU beseitigen.
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