Zahlung von Nacht- und Wochenendzulagen während der Ferien: sunrise passt Schichtzulagen an
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Zürich (ots)
Gestützt auf die jüngste Rechtsprechung hat sunrise entschieden, per 1. Mai 2006 die Auszahlung von Schichtzulagen auch während der Ferien vorzunehmen. Gleichzeitig werden sie allen bestehenden aktiven sunrise Mitarbeitenden rückwirkend bis zum 1. Januar 2001 nachgezahlt.
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 5. Dezember 2005 festgehalten, dass Schichtzulagen (Nacht- und Wochenendzulagen), die auf regelmässiger oder dauerhafter Basis erfolgen, fester Bestandteil des Lohnes sind und daher auch während der Ferien ausbezahlt werden müssen. sunrise hat aus eigener Inititative die notwendigen Schritte in Absprache mit der Gewerkschaft Kommunikation eingeleitet, damit diese Zulagen per 1. Mai 2006 eingeführt und die rückwirkenden Auszahlungen vorgenommen werden können.
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