Sunrise erfreut über ComCom-Entscheid zu den Mietleitungen
Zürich (ots)
Sunrise zeigt sich erfreut darüber, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom die Marktbeherrschung der Swisscom bei Datenleitungen im Anschlussnetz feststellt und die Preise rückwirkend markant senkt. Die Ex-Monopolistin muss nun rasch kostenorientierte Angebote vorlegen. Dank der tieferen Zugangspreise wird Sunrise künftig in der Lage sein, attraktive Angebote zu machen - insbesondere im hart umkämpften Markt für Grosskunden.
Um Mobilfunkantennen ans Netz anzuschliessen oder Angebote für Geschäftskunden zu machen, sind Sunrise und andere Anbieter auf Datenleitungen (sogenannte Mietleitungen) der ehemaligen Monopolistin angewiesen. Den Zugang gemäss regulierten, diskriminierungsfreien Bedingungen gewährte Swisscom nur in wenigen Gebieten ausserhalb der attraktiven Agglomerationen und nur mit tiefen Bandbreiten von maximal 2 Mbit/s. Daneben führt Swisscom ein breites kommerzielles Angebot zu überteuerten Preisen. Swisscom hat die Preise gezielt hochgehalten und damit ihre Konkurrenten während Jahren behindert.
Flächendeckende Marktbeherrschung bei sämtlichen Bandbreiten Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat nun entschieden, dass die Swisscom ihre Datenleitungen in Bandbreiten von 2 Mbit/s bis 10 Gbit/s schweizweit zu deutlich tieferen Preisen anbieten muss. Die Ex-Monopolistin muss insbesondere auch in dicht besiedelten und dadurch attraktiven Gebieten wie in den Agglomerationen Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne und Lugano Datenleitungen zu regulierten Bedingungen anbieten. Sunrise wird dadurch in die Lage versetzt, konkurrenzfähiger am Markt aufzutreten. Erfreulich ist, dass die Wiederverkaufspreise rückwirkend um 15 bis 30 Prozent gesenkt werden. In ihrem Entscheid stützt sich die ComCom auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission, das die Marktbeherrschung der Swisscom festgestellt hat.
Erfolg für Sunrise Mit dem Entscheid der ComCom konnte sich Sunrise mit ihrer Klage auf breiter Front durchsetzen. Nebst den für den Markt wichtigen Angebots- resp. Preiskorrekturen freut sich Sunrise vor allem auch über die Verpflichtung zu konkurrenzfähigen Qualitätsvorgaben (so genannte Service Level Agreements), welche der Swisscom neu ebenfalls auferlegt werden. Einziger Wermutstropfen bleibt die bei der Kostenberechnung vorgenommene Neubewertung sämtlicher Anlagen ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, welche trotz der verfügten Preissenkungen weiterhin zu einer Benachteiligung der Konkurrenz führt. Sunrise hat diese Bewertungsmethode (LRIC) in einem anderen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht angefochten.
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