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Sunrise Communications AG

Sunrise erfreut über ComCom-Entscheid zu den Mietleitungen

Zürich (ots)

Sunrise zeigt sich erfreut darüber, dass die
Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom die Marktbeherrschung 
der Swisscom bei Datenleitungen im Anschlussnetz feststellt und die 
Preise rückwirkend markant senkt. Die Ex-Monopolistin muss nun rasch 
kostenorientierte Angebote vorlegen. Dank der tieferen Zugangspreise 
wird Sunrise künftig in der Lage sein, attraktive Angebote zu machen 
- insbesondere im hart umkämpften Markt für Grosskunden.
Um Mobilfunkantennen ans Netz anzuschliessen oder Angebote für 
Geschäftskunden zu machen, sind Sunrise und andere Anbieter auf 
Datenleitungen (sogenannte Mietleitungen) der ehemaligen Monopolistin
angewiesen. Den Zugang gemäss regulierten, diskriminierungsfreien 
Bedingungen gewährte Swisscom nur in wenigen Gebieten ausserhalb der 
attraktiven Agglomerationen und nur mit tiefen Bandbreiten von 
maximal
2 Mbit/s. Daneben führt Swisscom ein breites kommerzielles Angebot zu
überteuerten Preisen. Swisscom hat die Preise gezielt hochgehalten 
und damit ihre Konkurrenten während Jahren behindert.
Flächendeckende Marktbeherrschung bei sämtlichen Bandbreiten
Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat nun 
entschieden, dass die Swisscom ihre Datenleitungen in Bandbreiten von
2 Mbit/s bis 10 Gbit/s schweizweit zu deutlich tieferen Preisen 
anbieten muss. Die Ex-Monopolistin muss insbesondere auch in dicht 
besiedelten und dadurch attraktiven Gebieten wie in den 
Agglomerationen Zürich, Bern, Basel, Genf, Lausanne und Lugano 
Datenleitungen zu regulierten Bedingungen anbieten. Sunrise wird 
dadurch in die Lage versetzt, konkurrenzfähiger am Markt aufzutreten.
Erfreulich ist, dass die Wiederverkaufspreise rückwirkend um 15 bis 
30 Prozent gesenkt werden. In ihrem Entscheid stützt sich die ComCom 
auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission, das die 
Marktbeherrschung der Swisscom festgestellt hat.
Erfolg für Sunrise
Mit dem Entscheid der ComCom konnte sich Sunrise mit ihrer Klage auf 
breiter Front durchsetzen. Nebst den für den Markt wichtigen 
Angebots- resp. Preiskorrekturen freut sich Sunrise vor allem auch 
über die Verpflichtung zu konkurrenzfähigen Qualitätsvorgaben (so 
genannte Service Level Agreements), welche der Swisscom neu ebenfalls
auferlegt werden. Einziger Wermutstropfen bleibt die bei der 
Kostenberechnung vorgenommene Neubewertung sämtlicher Anlagen ohne 
Berücksichtigung von Abschreibungen, welche trotz der verfügten 
Preissenkungen weiterhin zu einer Benachteiligung der Konkurrenz 
führt. Sunrise hat diese Bewertungsmethode (LRIC) in einem anderen 
Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht angefochten.

Kontakt:

Sunrise Communications AG
Binzmühlestrasse 130
CH-8050 Zürich

Phone: 0800 333 000
media@sunrise.net
www.sunrise.ch

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