Sunrise legt zu den Preisen auf der letzten Meile Beschwerde ein
Zürich (ots)
Sunrise legt gegen die von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) am 13.12.2010 verfügten Preise für den Teilnehmeranschluss (TAL) und die Interkonnektionsgebühren Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Der mit 17.30 CHF (2009) respektive 16.70 CHF (2010) festgesetzte TAL-Preis wurde gegenüber dem Jahr 2008 zwar erneut etwas gesenkt - ist nach Auffassung von Sunrise aber nach wie vor zu hoch, gerade im Vergleich zum europäischen Mittel. Die überhöhten Preise resultieren aus der nicht korrekten Umsetzung der LRIC-Methode, welche zu einer Diskriminierung der privaten Telekomdienstleister führt und letztlich wirksamen Wettbewerb verhindert.
Beim Teilnehmeranschluss handelt es sich um eine Vorleistung der Swisscom auf der letzten Meile, auf die private Telekomdienstleister angewiesen sind, um ihren eigenen Kunden Dienstleistungen zu erbringen. Können sich die Telekomdienstanbieter nicht auf einen Preis einigen, kann auf Begehren der privaten Anbieter die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Preise hierzu festlegen. Die ComCom hatte erstmals am 24.9.2008 die Preise für den Teilnehmeranschluss und die Interkonnektionsgebühren für die Jahre 2007 und 2008 festgelegt. Nachdem der ursprünglich von Swisscom verlangte Preis von 31.00 CHF für den Teilnehmeranschluss für das Jahr 2008 von der ComCom bereits auf 18.18 CHF gesenkt wurde, verlangte Swisscom für die Jahre 2009 und 2010 wieder höhere Preise. Die ComCom korrigiert mit ihrem neusten Entscheid die überhöhten Preise von Swisscom leicht und legt sie für das Jahr 2009 auf 17.30 CHF und für 2010 auf 16.70 CHF fest.
Permanente Neubewertung des Telekomnetzes führt zu überhöhten Preisen Die Bestimmung der kostenorientierten Preise erfolgt nach der sog. LRIC-Methode. In ihrem Verständnis der Methode nimmt die ComCom bzw. die Swisscom bei der Preisberechnung eine vollständige Neubewertung (Wiederbeschaffungsneuwert) der Netzinfrastruktur zu den aktuellen Baukosten vor. Sunrise hat bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen überhöhte und diskriminierende Preise ergibt, da sowohl die Kabelkanalisationen als auch die Kupferkabel der letzen Meile grossteils bereits vor Jahrzehnten gebaut wurden und längst abgeschrieben sind. Swisscom verrechnet ihrer Konkurrenz damit Kosten, die ihr selber nicht anfallen. Würde bei der Bewertung der Anlagen die Amortisation berücksichtigt (Wiederbeschaffungsrestwert), müsste Swisscom die Mitbenutzung ihres Netzes und damit insbesondere des TAL zu erheblich tieferen Preisen anbieten, als von der ComCom festgelegt. Diese Umsetzungspraxis der LRIC-Methode verhindert einen fairen Wettbewerb und tiefere Preise für die Konsumenten.
Es bedarf dringend einer Anpassung der Kostenberechnungspraxis für die Zugangspreise (LRIC) damit diese tatsächlich kostenbasiert berechnet werden und nicht längst abgeschriebene Infrastrukturelemente nochmals in den Zugangspreis eingerechnet werden.
Unterstützung erhält Sunrise vom Preisüberwacher, den die ComCom zwingend zu konsultieren hat. Auch er kritisiert, dass Swisscom längst abgeschriebene Anlagen vollständig neu bewerten, darf und fordert eine Abkehr von der bisherigen Praxis.
Sunrise gibt sinkende Einkaufspreise den Kunden weiter oder investiert die Kosteneinsparungen in den weiteren Netzausbau. So ist weiterhin geplant in den nächsten fünf Jahren über 1 Mrd. CHF in Infrastruktur zu investieren.
Glossar Regulierter Netzzugang: Gemäss Fernmeldegesetz (FMG) muss die vormalige Monopolistin Swisscom der Konkurrenz auf transparente und nichtdiskriminierende Weise sowie zu kostenorientierten Preisen Netzzugang gewähren. Long Run Incremental Cost (LRIC): Berechnungsmethode, welche die Fernmeldedienstverordnung (FDV) für Bestimmung der kostenorientierten Preise vorgibt. Wiederbeschaffungsneuwert: Zur Bestimmung der Kapitalkosten sind die Anlagen zu bewerten. Der Wiederbeschaffungsneuwert bezieht sich dabei auf ein vollständig neues Netz. Wiederbeschaffungsrestwert: Der Wiederbeschaffungsrestwert berücksichtigt bereits getätigte Abschreibungen und damit die Amortisation der Anlagen.
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