Eidg. Abstimmung vom 1. Juni 2008: Pro Infirmis sagt Nein zum Verfassungsartikel für die Krankenversicherung
Zürich (ots)
Die Vorlage, über welche am 1. Juni 2008 abgestimmt wird, bringt massive Verschlechterungen für langzeitkranke und behinderte Menschen. Das ist der Grund, weshalb Pro Infirmis, die grösste Fachorganisation im Behindertenwesen, die Ablehnung des Verfassungsartikels empfiehlt.
Hauptgründe für die ablehnende Haltung von Pro Infirmis sind zum einen die Aufweichung des Obligatoriums in der Krankenversicherung, zum anderen die mögliche Streichung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Aufweichung des Obligatoriums: Nur 12 Jahre nach seiner Einführung soll das Krankenversicherungs-Obligatorium mit einer "Kann"-Formulierung im geänderten Verfassungsartikel wieder zur Disposition gestellt werden. Durch diese Massnahme kann das Parlament das Obligatorium generell oder für einzelne Bevölkerungsgruppen aufheben. Davon könnten insbesondere langzeitkranke und behinderte Menschen massiv benachteiligt werden. Durch den vorgeschlagenen Verfassungsartikel erhöht sich die Gefahr einer Zweiklassenmedizin. Auch könnten dadurch willkürliche Risikoselektionen entstehen.
Pflegeversicherung nicht mehr zwingend: Auch diese vorgesehene Änderung der Verfassung wird massive Verschlechterungen der Situation behinderter oder chronisch kranker Menschen zur Folge haben. Dem Parlament würde es künftig offen stehen, die Pflege - insbesondere die Langzeitpflege - aus dem Katalog der KVG-Leistungen zu streichen. Eine wesentliche Errungenschaft des Krankenversicherungs-Gesetzes war es seinerzeit, dass neben der medizinischen Behandlung auch die Pflege grundsätzlich versichert ist.
Aus Sicht behinderter Menschen und ihrer Organisationen handelt es sich bei dieser Verfassungsänderung um eine klare Abbau-Vorlage, die es entschieden zu bekämpfen gilt. Deshalb empfiehlt Pro Infirmis am 1. Juni 2008 ein Nein.
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