Stellungnahme zur Vernehmlassung der 6. IV-Revision: 12'500 Stellen für Behinderte fallen nicht einfach vom Himmel
Zürich (ots)
Kernstück der 6. IVG-Revision, die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt wurde, ist die Einsparung von 12'500 IV- Renten durch die Rückführung dieser Rentenbezüger in die Arbeitswelt. Pro Infirmis unterstützt grundsätzlich, dass die IV wieder vermehrt ihrem eigentlichen Grundsatz - Eingliederung vor Rente - nachleben will. Allein, beim aktuellen Zustand des Arbeitsmarktes ist dieses Ziel unrealistisch. Damit ist die 6. IVG- Revision in einem zentralen Punkt zum Scheitern verurteilt.
Die Zielvorgabe ist mehr als ambitiös: nach dem Willen des Bundesrates sollen im Rahmen der 6. Revision des Invalidengesetzes 12'500 Menschen mit Behinderung, die heute eine Rente beziehen, wieder Arbeit finden und somit auf die Rente verzichten können. Das sind rund 5 Prozent aller aktuellen IV-Rentenbezüger. Doch woher sollen bei stark steigenden (Jugend-)Arbeitslosenzahlen diese 12'500 Stellen herkommen? Die Herkulesaufgabe liegt einmal mehr bei den Arbeitgebern die den Beweis antreten müssten, das "Integration vor Rente" nicht nur ein hehrer IV-Grundsatz, sondern umsetzbar ist. Gefordert sind insbesondere auch Verwaltungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie bundesnahe Regiebetriebe. Auch hier wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten strukturelle Arbeitsplatzreduktionen auf dem Buckel der IV durchgeführt.
Arbeitsplatzerhaltung und Arbeitsplatzvermittlung stehen seit vielen Jahren ganz weit oben auf der Pro Infirmis-Prioritätenliste. Wie eine Untersuchung der Behindertenorganisation ergeben hat, ist die Möglichkeit zu arbeiten für die betroffenen Menschen mit Behinderung wichtigste Voraussetzung für die Bewältigung des Alltags. Dabei stehen nicht nur die wirtschaftlichen Überlegungen im Vordergrund, sondern vielmehr Aspekte wie "Wertschätzung", "Selbstwertgefühl", "Integration in die Gesellschaft".
Aus diesem Grund hat Pro Infirmis vor zehn Jahren die Stiftung "Profil" gegründet. Diese Stiftung befasst sich mit der Arbeitsplatzerhaltung und Arbeitsvermittlung für behinderte Menschen.
Diskriminierende Assistenzbeiträge
Neben der Renteneinsparung ist die Einführung von IV- Assistenzbeiträgen ein weiterer Schwerpunkt der 6. IVG-Revision. So begrüssenswert die grundsätzliche Einführung ist, der Vorschlag des Bundesrates enthält aus Sicht von Pro Infirmis grobe Mängel: das vorliegende Modell ist derart eng und einschränkend auf Körperbehinderte ausgerichtet, dass statt vom gewünschten Schritt in die Autonomie von Diskriminierung gesprochen werden muss. Pro Infirmis fordert, dass Assistenzbeiträge allen Behinderten, unabhängig von der Behinderungsart und unabhängig vom Alter, zugänglich sind.
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