Bundesrat setzt Regelung zur Xenotransplantation in Kraft
Bern (ots)
Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossene Regelung zur Xenotransplantation auf den 1. Juli 2001 in Kraft. Diese Regelung gilt solange, bis das Transplantationsgesetz in Kraft gesetzt wird, voraussichtlich im Jahr 2004. Sie ist auf die sich in Erarbeitung befindenden Richtlinien der USA, von Grossbritannien sowie des Europarates abgestimmt.
Wer tierische Organe, Gewebe oder Zellen auf den Menschen transplantieren will, braucht künftig eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Eine solche Transplantation darf nur vorgenommen werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger umfassend informiert worden ist und der Transplantation sowie den damit verbundenen Massnahmen und Verhaltensregeln aus freiem Willen und unterschriftlich zugestimmt hat. Um die Uebertragung eines Krankheitserregers vom Tier auf den Menschen zu verhindern, werden an den Umgang mit den Spendertieren besondere Anforderungen gestellt. Die Verwendung von Primaten als Spendertiere wird aufgrund der nahen Verwandtschaft mit dem Menschen und dem dadurch erhöhten Infektionsrisiko verboten. In der Schweiz sind bislang keine Xenotransplantationen von Organen vorgenommen worden. Allerdings wurden bereits einige klinische Studien mit tierischen Zellen durchgeführt. Zurzeit laufen in der Schweiz zwar keine klinische Studien; weitere Versuche, insbesondere im Bereich der Gentherapie, befinden sich jedoch in Vorbereitung. In naher Zukunft sind daher Gesuche um Erteilung einer entsprechenden Bewilligung zu erwarten, insbesondere weil menschliche Zellen, die zusammen mit tierischen gezüchtet werden, aufgrund des gleichen Risikopotenzials künftig wie Xenotransplantate behandelt werden.
Diese Regelung tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, in dem die Xenotransplantation in der Oeffentlichkeit aus fachlichen, politischen, ethischen und emotionalen Gründen kontrovers diskutiert wird. Davon zeugen die Reaktionen, die im Rahmen der Vernehmlassung zum Transplantationsgesetz die Regelung der Xenotransplantation mehrheitlich kritisch oder ablehnend beurteilten. Zur Begründung wurden namentlich die Infektionsrisiken, Tierschutzaspekte, der ungewisse medizinische und wirtschaftliche Nutzen dieser Technik sowie ethische Bedenken angeführt. Auch das Bürgerpanel des PubliForums, das einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichte, sich mit den vielfältigen Aspekten der Transplantationsmedizin auseinanderzusetzen, äusserte Bedenken bezüglich der medizinischen und psychischen Auswirkungen der Xenotransplantation. Es forderte zwar mehrheitlich kein Moratorium, legte aber grossen Wert auf Alternativen zur Linderung des Organmangels.
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und Heilmittelpolitik BAG / Renate Zaugg, Abteilung Recht BAG,
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